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Auf den Punkt – Fakten zum Baukindergeld 2018

Fakten zum Baukindergeld

Das Baukindergeld 2018 hat keine gesetzliche Grundlage und resultiert aus dem Koalitionsbeschluss der großen Koalition im Kalenderjahr 2018. Somit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung des Baukindergelds.

Pro Jahr werden ab dem Kalenderjahr 2018 3,3 Mrd. Euro bis Ende 2020 zur Verfügung gestellt.

Es gilt das sogenannte „Windhundprinzip“. Ist im Zeitpunkt der Antragstellung der jährliche Fördertopf schon aufgebraucht, so ist für das Förderjahr kein Baukindergeld mehr möglich.

Das Baukindergeld muss ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) online beantragt werden.

Die aus unserer Sicht wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes:

  • Haushaltseinkommen < = 75.000,00 Euro zzgl. 15.000,00 Euro für jedes Kind

    Das Haushaltseinkommen (des Antragstellers zuzgl. Ehe- oder Lebenspartner) orientiert sich an das zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Hierzu wird ihr Einkommensteuerbescheid für das entsprechende Jahr benötigt (soll der Antrag in 2018 gestellt werden, so benötigen sie die Einkommensteuerbescheide für die Kalenderjahre 2015 und 2016).

    Kinder im Sinne des Baukindergeldes werden nur berücksichtigt, wenn Sie im Zeitpunkt der Antragstellung als Kind noch nicht volljährig sind und ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber sich noch in der Ausbildung befinden werden nicht berücksichtigt.

    Ebenso werden Kinder, die nach Antragstellung aber im Auszahlungszeitraum von 10 Jahren geboren werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

  • Gefördert wird nur der Ersterwerb einer Immobilie

    Somit können Sie kein Baukindergeld beantragen, wenn Sie im Zeitpunkt der Antragstellung schon eine Immobilie besitzen. Geerbte oder geschenkte Immobilien sind somit ebenfalls baukindergeldschädlich.

    Anbau und Modernisierung einer Ihnen schon gehörenden Immobilie sind von der Förderung ausgenommen.

  • Höhe des Baukindergeldes

    Pro Kind werden 10 Jahre lang 1.200,00 Euro ausgezahlt. Baukindergeld für 2 Kinder also insgesamt 24.000,00 Euro.

    Aber, berücksichtigen Sie die zeitliche Komponente. Wird der „Zahlungsstrom Baukindergeld auf den Barwert bei einem Zinssatz von 5% abgezinst, so beträgt der Barwert 18.532,00

  • Zeitliche Befristung

    Wie schon oben erwähnt werden die Fördertöpfe bis einschließlich 2020 zur Verfügung gestellt.

    Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum erfolgen. Maßgelblich ist die Meldebestätigung. Für 2018 (erstes Jahr der Förderung) gelten besondere Fristen.

  • Gestaltungsalternativen

    Bei freiberuflichen bzw. gewerblichen Einkünften kann der Investitionsabzugsbetrag dazu benutzt werden, seine Einkünfte < 75.000,00 Euro zu gestalten.
    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen Überschussrechnung haben Sie die Möglichkeit, durch die Beeinflussung der Zahlungsströme (Einzahlungen und Auszahlungen) ihr Einkommen zu variieren.

    Sollten Sie Ihr Einkommen unter diesem Aspekt im Kalenderjahr 2018 beeinflussen, so bedenken Sie, dass die Jahre 2017 und 2018 für ein in 2020 gestellten Antrag Baukindergeld zu berücksichtigen ist.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie sämtliche Kriterien für das Baukindergeld erfüllen, so sollten Sie diese „Fördermittel“ möglichst schnell abrufen, da das oben genannte „Windhundprinzip“ Anträge auf Baukindergeld nur solange bewilligt, wie Fördermittel vorhanden sind.

Falls Sie weitere Fragen zur Thematik Baukindergeld haben, so sprechen Sie uns bitte an.


Johannes Brey

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Autor: Johannes Brey (Steuerberater | Diplom Betriebswirt)

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