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Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung: Bundesrat stimmt gegen Einsatz von Telekommunikationsüberwachung

Steuern Nutzungsdauer Abschreibungen

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 den Antrag Hessens, die Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung einzusetzen, abgelehnt. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisierte die Entscheidung. Im März 2019 hätten sich die Länderfinanzminister mit großer Mehrheit für unseren Antrag ausgesprochen. Es sei zu bedauern, dass die Landesregierungen nun mehrheitlich nicht der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt sind. Damit sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität vertan worden.

Folge sei, dass die erweiterte Telekommunikationsüberwachung den Steuerfahndern verwehrt bleibe. Schäfer kündigte an, sich dennoch in Zukunft für eine Telekommunikationsüberwachung in diesem Bereich einzusetzen.

Derzeit sei eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Länderfinanzministerinnen und -minister sollte dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. „Dazu müssen wir den Katalog der Straftaten bei der Telekommunikationsüberwachung auf die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung ausweiten. Die Panama Papers und weitere Daten-Leaks haben uns deutlich vor Augen geführt, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden müssen. Dazu gehört für mich auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Mittel nicht zum Ziel führen“, so Hessens Finanzminister.

Finanzministerium Hessen, PM vom 12.04.2019

Steuerhinterziehung bleibt weltweit Herausforderung

Die Digitalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft stellt nach Ansicht von Christian von Haldenwang vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) die Bekämpfung illegaler Finanzströme sowie aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung vor große Herausforderungen.

Mit Steuerquoten von unter 20 Prozent in manchen Entwicklungsländern sei „kein Staat zu machen“, sagte Haldenwang am 20.03.2019 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es sei daher notwendig, über neue Leitplanken im internationalen Steuersystem nachzudenkend, aber auch den internationalen Informationsaustausch zu verbessern, die technischen Voraussetzungen in den Entwicklungsländern zu stärken und international einheitliche Standards für Steuererleichterungen zu schaffen. Ein möglicherweise effektives Mittel sei auch die Einführung einer weltweiten Minimalsteuer. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), betonte, die Bundesregierung helfe in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dabei, die technischen und personellen Kapazitäten der Steuerverwaltungen zu stärken. Dort fehle es häufig an qualifiziertem Personal sowie der notwendigen ITInfrastruktur. Außerdem unterstütze das BMZ investigative Journalisten, die über Steuerhinterziehung und -vermeidung recherchierten. Wie wichtig deren Arbeit sei, habe die Veröffentlichung der Panama und Paradise Paper gezeigt.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2019


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