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Belege: Steuerberaterverband drängt auf Rechtssicherheit beim ersetzenden Scannen

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert Rechtssicherheit beim „ersetzenden Scannen“, bei dem Papierbelege nach Durchführung eines strukturierten und dokumentierten Scanprozesses vernichtet, also nur noch in elektronischer Form vorgehalten werden.

Derzeit bestehe bei Unternehmen Unsicherheit darüber, ob das Vernichten nach dem Einscannen risikolos möglich sei. Es werde befürchtet, dass die Finanzbehörden die Vorlage der Originalbelege zum Beispiel im Fall einer steuerlichen Betriebsprüfung doch noch verlangen könnten. Dies führe in der Praxis häufig zu einer Verdopplung des Aufwandes, da sowohl die Papier- als auch die gescannten Belege aufbewahrt würden.

Die Lösung biete hier die vom DStV gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer entwickelte „Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege“. Sie gebe ein Verfahren vor, das insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar und praktikabel sei.

Nach Ansicht des DStV wäre es sinnvoll, wenn das Bundesfinanzministerium offiziell bestätigen könnte, dass Belege, die nach dieser Verfahrensdokumentation gescannt und bereit gehalten werden, für steuerliche Zwecke nicht noch auf Papier vorgehalten werden müssen. Dies wäre nach Ansicht des Verbandes ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.10.2014


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