Online Akte

Carsharing: Bundesregierung beschließt Förderung

Entfernungspauschale Steuererklärung

Das Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Diesen Trend will die Bundesregierung unterstützen – mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Beim Carsharing nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug, entweder privat organisiert oder über einen Anbieter.

Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 01.09.2017 in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen. Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

Zu Beginn des Jahres 2016 waren insgesamt 1,26 Millionen Carsharing-Kunden registriert. Ihnen standen 16.100 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Statistisch benutzten damit circa 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537 – das sind 47 Orte mehr als im Jahr 2015.

Bundesregierung, PM vom 21.12.2016


Andre Reischert

Sie haben Fragen zum Thema steuerliche Förderung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Finanzplanung
Andre Reischert

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: