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Einsprüche gegen Steuerbescheide sind oft erfolgreich

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Die Finanzämter verschicken millionen Steuerbescheide im Jahr an die Steuerzahler. Doch diese sind keineswegs in Stein gemeißelt. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, dann empfiehlt es sich Einspruch einzulegen. Gut zwei Drittel der Einsprüche in Deutschland haben Erfolg.

Fehler passieren überall. Sicherlich auch bei der Steuererklärung. Sowohl der Steuerpflichtige bzw. sein Steuerberater, als auch das Finanzamt sind vor Fehlern nicht sicher. Daher sollte man den eintreffenden Steuerbescheid genau lesen und prüfen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides, dann empfiehl es sich rechtzeitig Einspruch einlegen und den Fall erneut überprüfen zu lassen. Im Einspruchsverfahren gibt es allerdings einige Dinge zu beachten.

Voraussetzungen im Einspruchsverfahren

Wichtig ist, dass der Einspruch fristgerecht erfolgt. Die Einspruchsfrist endet in der Regel einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. Sehr häufig wird diese Frist nicht eingehalten. Ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid rechtzeitig erfolgt, dann muss dieser zunächst auch zulässig sein. Im ersten Schritt des Verfahrens wird daher die Zulässigkeit überprüft. Dafür werden zum Beispiel die Statthaftigkeit oder die Einhaltung aller Formvorschriften kontrolliert.

Des Weiteren muss der Einspruch auch begründet sein. Hat die Prüfung der Zulässigkeit ergeben, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss das zuständige Finanzamt im nächsten Schritt überprüfen, ob dieser gerechtfertigt ist.

Der Steuerfall wird ganz neu geprüft. Im schlechtesten Fall kann diese Prüfung auch negativ für den Steuerzahler ausfallen. Ein Großteil der Einsprüche in Deutschland haben jedoch Erfolg. In etwa 68% der Fälle haben die Finanzämter dem Einspruchsführer Recht gegeben und den Steuerbescheid korrigiert.

Als Alternative zum Einspruchsverfahren gibt es zudem die Möglichkeit eines Antrags auf schlichte Änderung. Hier wird nicht der gesamte Steuerfall, sondern nur ein bestimmter Punkte überprüft. Beispielsweise nur die Werbungskosten.

Ist der Einspruch oder der Antrag auf Änderung nicht von Erfolg gekrönt, dann bleibt als letzter Schritt nur der Weg zum Finanzgericht. Spätestens in diesem Fall sollte man sich natürlich auch sachkundige Unterstützung durch eine steuerliche und rechtliche Beratung einholen.


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