Der Bundesrat möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern und hat in seiner Sitzung am 10.07.2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Dies soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.
Mit einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie eine deutlich stärkere Nutzung von Elektro-Zweirädern auch in der betrieblichen Mobilität zu erreichen ist. Gesetzentwurf und Entschließung werden nunmehr der Bundesregierung übersandt. Diese leitet den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bundesrat, PM vom 10.07.2015
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