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Europäischer Berufsausweis bringt bestimmten Berufsgruppen mehr Mobilität in Europa

Behandlung Physiotherapie

Krankenpflegepersonal, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler haben es ab sofort leichter, ihren Beruf in einem anderen EU-Land auszuüben. Möglich macht es ihnen der Europäische Berufsausweis, wie die Europäische Kommission am 18.01.2016 meldet.

Beim Europäischen Berufsausweis handelt es sich laut Kommission nicht um einen Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern um ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er sei benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermögliche es, einen Antrag online zu verfolgen. Er sei der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt dafür sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

Das System beinhaltet nach Angaben der Kommission Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen. Ein Warnmechanismus stelle sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichte die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssten mitgeteilt werden.

Die Kommission kündigt an, dass der Berufsausweis auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen künftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden könnte.

Europäische Kommission, PM vom 18.01.2016


Dominique Engelhardt

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