Das Familienrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie sowie zwischen Verwandten. Es schafft verbindliche Rahmenbedingungen für das Zusammenleben von Familienmitgliedern und legt fest, welche Rechte und Pflichten sie gegenübereinander haben. Gleichzeitig bietet es rechtliche Orientierung und Schutz in Fällen von Trennung, Scheidung oder anderen familiären Konflikten. Ziel des Familienrechts ist es, sowohl das individuelle Wohl der Beteiligten als auch den Schutz der Familie als gesellschaftliche Institution sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bereich des Familienrechts betrifft die Ehe und Lebenspartnerschaft. Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung, die Rechte und Pflichten der Ehegatten sowie die Folgen einer Ehe geregelt. Dazu gehört etwa der Güterstand, der Ehevertrag oder der Versorgungsausgleich. Kommt es zur Auflösung einer Ehe, finden sich im Familienrecht auch die Bestimmungen zur Scheidung und zu den damit verbundenen rechtlichen Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten ähnliche Regelungen, wobei diese seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare weitgehend angeglichen wurden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil ist das Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Dieses bestimmt, wer rechtlich als Mutter oder Vater eines Kindes gilt und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Es regelt beispielsweise die Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Eng damit verbunden ist das elterliche Sorgerecht, das sowohl ein Recht als auch eine Pflicht der Eltern darstellt. Es umfasst die Verantwortung für die Pflege, Erziehung und Förderung des Kindes sowie die Vertretung seiner Interessen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und ihm eine stabile, förderliche Entwicklung zu ermöglichen.
Von großer Bedeutung ist auch das Unterhaltsrecht, das die finanzielle Verantwortung von Familienmitgliedern füreinander festlegt. Eltern sind verpflichtet, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen, während in bestimmten Fällen auch Ehegatten oder geschiedene Partner unterhaltspflichtig sind. Das Unterhaltsrecht soll sicherstellen, dass niemand innerhalb familiärer Beziehungen unversorgt bleibt.
Die Adoption ist eine weitere Säule des Familienrechts. Sie ermöglicht es, ein fremdes Kind rechtlich als eigenes Kind anzunehmen. Damit entstehen dieselben Rechte und Pflichten wie in einer leiblichen Eltern-Kind-Beziehung. Auch hier steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Darüber hinaus befasst sich das Familienrecht mit Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung, also mit der rechtlichen Vertretung von Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können – etwa Minderjährige ohne Eltern oder Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Gesetzlich ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt, beginnend mit § 1297 BGB. Grundlage und Leitprinzip ist zudem Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Insgesamt dient das Familienrecht der Schaffung von Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Schutz im familiären Zusammenleben – es sichert die Stabilität familiärer Strukturen und schützt die Schwächeren, insbesondere Kinder.





