Die Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/2137) hervor, mit dem sie die europäische Richtlinie 2012/17/EU umsetzt. Mit der Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen.
Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorgabe zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben. Die Bundesregierung will nun das Handelsgesetzbuch entsprechend ändern, damit die Interoperabilität des Handels- und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet werden kann.
Deutscher Bundestag, PM vom 14.08.2014
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