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Handwerker – Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Sicherheitseinbehalten

Bau Handwerker Haus

Unternehmer unterliegen in der Regel der sogenannten Sollbesteuerung. Danach muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt bereits abgeführt werden, wenn die Leistung erbracht ist, unabhängig davon, ob der Auftraggeber bereits bezahlt hat. Die Umsatzsteuer ist also grundsätzlich mit Ablauf des Monats fällig, in dem eine Leistung oder gar Teilleistung ausgeführt worden ist.

Nur auf Antrag können „kleine“ Unternehmer (Vorjahres-Umsatz unter Euro 500.000,00) die Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Istbesteuerung erst bei Zahlungseingang an das Finanzamt abführen.

Die Sollversteuerung führt dazu, dass Bauunternehmer die Umsatzsteuer bei sogenannten Sicherheitseinbehalten gewissermaßen vorfinanzieren. Bei eingeräumten Sicherheitseinbehalten gewährt der Unternehmer seinen Kunden die Möglichkeit einen Teil der Rechnung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Sicherheit einzubehalten.

Mit Urteil vom 24.10.2013 (Az. V R 31/12) erteilte der Bundesfinanzhof einer solchen Vorfinanzierung eine Absage.
Der Streitfall betraf einen Bauunternehmer für dessen Leistungen Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren bestanden. Die Kunden waren vertraglich bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem Sicherungseinbehalt von 5-10% der Rechnung berechtigt. Der Kläger hätte den Einbehalt nur durch Bankbürgschaft abwenden können, war aber nicht in der Lage, entsprechende Bürgschaften beizubringen. Das Finanzamt und das Finanzgericht in erster Instanz sahen den Kläger im Rahmen der Sollbesteuerung als verpflichtet an, seine Leistung auch im Umfang des Sicherungseinbehalts zu versteuern. Eine Uneinbringlichkeit liege nicht vor, da die Kunden keine Mängelansprüche geltend gemacht hätten.

Der BFH entschied, dass der Unternehmer mit der Umsatzsteuer als indirekte Steuer nicht belastet werden soll und wendet sich damit gegen das Finanzamt und die bisherige Handhabung. Laut BFH ist außerdem der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Verhältnis der Soll- und Istbesteuerer zu wahren.

Aus diesem Grund können die Unternehmer bei Sicherheitseinbehalten die darauf entfallende Umsatzsteuer sofort berichtigen und führen im Ergebnis damit die Umsatzsteuer auf Sicherheitseinbehalte zunächst nicht ab. Erst wenn der Kunde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Einbehalt zahlt, ist die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.


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