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Immer weniger Förderungen von Existenzgründern durch die Arbeitsagentur

Selbstständig Gründerzuschuss Förderung Existenzgründung

Laut einer Statistik haben im Jahr 2015 nur noch knapp 30.000 Arbeitslose den Gründerzuschuss erhalten. Damit singt die Zahl der geförderten Existenzgründungen auf den niedrigsten Wert seit Jahren.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Gründerzuschuss

Noch im Jahr 2010 wurde der Gründerzuschuss fast 150.000 Mal von den Agenturen an Arbeitssuchende vergeben. Seitdem sinken die Zahlen von Jahr zu Jahr. 2015 waren es nur noch knapp über 30.000 und damit erneut rund 2 Prozent weniger als im Vorjahr.

Um die Förderung der Agentur zu erhalten, muss ein Arbeitssuchender grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Er muss also zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Gründer in einer ersten Phase für 6 Monate 300 Euro mehr als sein bisheriges Arbeitslosengeld. In einer zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro Unterstützung beantragt werden.

Ob ein potenzieller Gründer die Förderung erhält, liegt seit der Reform im Jahr 2011 ganz im Ermessen der Arbeitsagentur. Bis dahin hatten Arbeitssuchende einen rechtlichen Anspruch auf den Gründerzuschuss.

Seitdem dies nicht mehr der Fall ist, sei das Instrument „faktisch gestorben“, bilanziert die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Kerstin Andreae. Die Entwicklung der Förderzahlen belegt zumindest, dass der Gründerzuschuss zu deutlich weniger Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus führt. Deshalb fordert auch der Verband der Gründer und Selbstständigen, den Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss wieder einzuführen.

Als einen weiteren Grund für die rückläufigen Förderzahlen wird von Seiten der Arbeitsagentur die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt genannt. Es herrscht ein großer Bedarf an Fachkräften, weshalb man bestrebt ist Arbeitssuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bringen, anstatt den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen.

Auch Einstiegsgeld wird seltener bewilligt

Auch wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann beim Einstieg in die Selbstständigkeit eine Förderung der Agentur erhalten. Das sogenannte Einstiegsgeld richtet ich an Empfänger von Arbeitslosengeld II. Aber auch hier sinkt die Zahl der Förderungen deutlich. Im Jahr 2006 wurden knapp 33.000 Gründungen mit Einstiegsgeld unterstützt. In 2015 waren es mit 3360 Einstiegsgeld-Empfängern im Vergleich nur noch knapp 10%.

Alternative Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Dennoch ist die Zahl der Neugründungen in Deutschland stetig wachsend. Auch ohne Gründerzuschuss und Einstiegsgeld gibt es für Existenzgründer einige Fördermöglichkeiten. Unsere fachkundigen Mitarbeiter beraten Sie gerne bei ihren Plänen zur Gründung und zeigen ihnen alle Fördermöglichkeiten auf.


Andre Reischert

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