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Kindergeld: Steuer-Identifikationsnummer wird Anspruchsvoraussetzung

Kind Teddy

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, werden die Kindergeldberechtigten und die Kinder ab 01.01.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Dies soll verhindern, dass es zu Doppelzahlungen bezüglich desselben Kindes kommt.

Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Dabei kann die Steueridentifikationsnummer nicht telefonisch an die Familienkasse durchgegeben werden. Allein die schriftliche Übermittlung stelle sicher, dass bei der Weitergabe der Steuer-Identifikationsnummern keine Übermittlungsfehler eintreten, erläutert das BZSt.

Zur Frage, ob die Familienkasse die Kindergeldzahlung einstellt, wenn ihr die Steuer-Identifikationsnummern am 01.01.2016 nicht vorliegen, führt das BZSt aus, dass die Familienkassen es nicht beanstanden werden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern seien jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt. Erhalte die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 01.01.2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

Das BZSt hat weitere Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld zusammengestellt, die auf seinen Internetseiten (www.bzst.de) abrufbar sind.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 27.10.2015


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