Die Bundesregierung will das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes neu organisieren. Ein am 20.10.2016 im Bundestag zur Abstimmung stehender Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9441) sieht vor, dass statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein sollen.
„Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsaufwand nur schwer zu erreichen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.10.2016
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Andre Reischert