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Pflegende Angehörige sollen mehr zeitliche Flexibilität erhalten

Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, sollen mehr zeitliche Flexibilität erhalten. Hierzu soll das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beitragen, das das Bundeskabinett verabschiedet hat.

So soll es für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige schon heute in akuten Fällen beanspruchen können, ab 01.01.2015 eine Lohnersatzleistung geben. Als Pflegeunterstützungsgeld soll die gesetzliche Pflegeversicherung 67 Prozent des wegfallenden Bruttoeinkommens zahlen.

Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen, soll künftig einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen haben. Damit soll es für die Betroffenen leichter werden, ihren Lebensunterhalt in der Pflegephase zu bestreiten.

Einen Rechtsanspruch soll es künftig auch auf die 24-monatige Familienpflegezeit geben. Hier sollen pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren können. Den Einkommensausfall können sie nach Angaben der Bundesregierung durch ein zinsloses Darlehen abfedern, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zu beantragen ist. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gelte jedoch nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten, betont die Regierung.

Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger sollen nach dem Gesetzentwurf künftig miteinander kombiniert werden können. Die Gesamtdauer soll maximal 24 Monate betragen. Der Begriff der „nahen Angehörigen“ werde für das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erweitert. Berücksichtigt würden nun auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager.

Die neuen Regelungen gelten nach Angaben der Bundesregierung auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase solle für maximal drei Monate die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren.

Das neue Gesetz solle Familien in schwierigen Situationen entlasten. Gleichermaßen entlaste es aber auch die Wirtschaft, erklärt Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es bestehe kein finanzielles Risiko für Arbeitgeber mehr. Darüber hinaus müssten sie nicht mehr auf wertvolle Fachkräfte verzichten. Denn Beschäftigte seien künftig nicht mehr gezwungen, im Pflegefall ihren Job komplett aufzugeben.

Bundesregierung, PM vom 15.10.2014


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