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Pokergewinne können umsatzsteuerpflichtig sein

Poker Gewinne Umsatzsteuer

Der 15. Senat des Finanzgerichtes Münster hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2014 entschieden, dass die erzielten Gewinne eines professionellen Pokerspielers der Umsatzsteuer unterliegen können.

Zu dieser Entscheidung kam es bei folgendem Sachverhalt:
Ein Pokerspieler hatte in einem Zeitraum von über neun Jahren an diversen Arten von Pokerspielen (Pokerturniere, Cash Games und Internet Veranstaltungen) teilgenommen. Hierbei gewann er in regelmäßigen Abständen auch immer wieder Preisgelder von unterschiedlicher Höhe. Während dieser Zeit widmete er dem Pokern immer mehr Aufmerksamkeit und kündigte letztendlich sein Arbeitsverhältnis. Durch ein im Internet veröffentlichtes Interview des Pokerspielers über sein „Hobby“, wurde das Finanzamt auf ihn aufmerksam und veranlasste eine Betriebsprüfung. Dabei machte der Betriebsprüfer die Feststellung, dass der Pokerspieler ein „Berufspokerspieler“ sei und mit dieser Tätigkeit „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ bezogen habe. Ebenfalls erfülle der Pokerspieler die Voraussetzungen eines umsatzsteuerlichen Unternehmers und habe umsatzsteuerpflichtige Einnahmen generiert. Gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Umsatzsteuerbescheide klagte der Pokerspieler. Er begründete seine Klage damit, dass er nach seinem Verständnis kein professioneller Pokerspieler sei und somit nur nicht umsatzsteuerbare Spielgewinne erzielt hätte.

Das Finanzgericht Münster folgte der Klage des Pokerspielers nicht und wies diese ab. Auch das Finanzgericht beurteilte den Pokerspieler im umsatzsteuerlichen Sinne als Unternehmer. Dieser hat mit seiner Tätigkeit als um Preisgelder spielender Kartenspieler umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen ausgeführt.

Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden und wurde vom Bundesfinanzhof zugelassen. Somit steht eine Grundsatzentscheidung in diesem Fall noch aus. Trotzdem sollten alle semiprofessionellen Pokerspieler aufhorchen und sich professionellen steuerlichen Rat einholen.


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