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Sparerschutz wird verbessert

Die Bundesregierung will Sparer besser schützen und dafür Sorge tragen, dass sie nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Diesem Ziel dient ein von der Regierung eingebrachter Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/3786), der europäische Vorgaben umsetzen soll. Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Ent- schädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.

Alle Banken sollen in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören müssen. Die Neuregelung betrifft laut Bundestag besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren. Diese Befreiungsmöglichkeit falle weg. Allerdings könnten die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Die Einlagensicherungssysteme müssten ein Mindestvermögen von 0,8% der gedeckten Einlagen haben.

Der Anlegerschutz werde in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet, meldet der Bundestag weiter. So seien Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt würden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.

Deutscher Bundestag, PM vom 23.01.2015


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