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Spielzeug: Deutschland soll EU-Vorschriften komplett umsetzen

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, sich an die gesetzlich vereinbarten EU-Vorschriften für Schadstoffe in Kinderspielzeug zu halten. Deutschland habe die EU-Grenzwerte für Arsen, Quecksilber und Antimon bisher nicht in nationales Recht übernommen, kritisiert die Kommission. Sollte die Bundesrepublik der Aufforderung nicht binnen zweier Monate nachkommen, droht ihr eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Hintergrund: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Mai 2014 entschieden, dass Deutschland von den fünf beanstandeten Chemikalien sich bei Arsen, Quecksilber und Antimon an die europäischen Vorgaben halten muss. Die Bundesrepublik ist der Auffassung, die EU-Grenzwerte böten ein geringeres Schutzniveau als das geltende deutsche Recht. Bei Barium hatte Deutschland seine Klage zurückgezogen. Das Urteil bedeutet nach Ansicht der Kommission, dass Deutschland bei Arsen, Quecksilber, Antimon und Barium nun die gleichen Richtwerte wie alle anderen Mitgliedstaaten anwenden muss. Im Fall von Blei habe das EuG der Kommission den Auftrag gegeben, neue Grenzwerte zu erarbeiten. Dies wolle sie noch im Laufe des Jahres 2014 tun.

Europäische Kommission, PM vom 16.10.2014


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