Online Akte

Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Familien

Familie Steuerentlastung Kindergeld

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine moderate Entlastung von Arbeitnehmern und Familien gestellt. Das Kabinett hat den Existenzminimumbericht gebilligt und damit eine Anhebung des steuerlichen Grund- und des Kinderfreibetrags auf den Weg gebracht.

Der Existenzminimumbericht gibt vor, in welchem Umfang die steuerlichen Freibeträge, wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag, angehoben werden müssten. Eine Erhöhung der Freibeträge hat in der Regel auch eine Erhöhung des Kindergeldes zur Folge.

Der Regierungsbericht empfiehlt eine Anhebung des Grundfreibetrags für Alleinstehende um 298 Euro bis 2016. Dies soll in zwei Stufen geschehen. Der aktuelle Freibetrag von 8354 Euro soll zunächst um 118 Euro erhöht werden und im Folgejahr weiter auf 8652 Euro steigen. Da der Staat erst ab dieser Einkommensgrenze Steuern verlangt, hätten die Arbeitnehmer so monatlich effektiv knapp 25 Euro mehr in der Tasche, sofern ihr Einkommen den Freibetrag überschreitet.

Auch Familien profitieren – Kindergelderhöhung wird wahrscheinlich folgen

Auch beim Kinderfreibetrag soll es eine stufenweise Erhöhung in zwei Schritten geben. Zunächst soll der aktuelle Freibetrag von 4368 Euro um 144 Euro erhöht werden. Bis 2016 folgt anschließend eine weitere Anhebung um 96 Euro auf dann insgesamt 4608 Euro. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags geht meistens auch eine Erhöhung des Kindergeldes einher. Diese ist allerdings nicht rechtlich zwingend. Da die zuständigen Politiker aber bereits öffentlich über die Höhe des Kindergeldes diskutieren, gilt eine Anhebung als sehr wahrscheinlich. Im Gespräch waren zuletzt zusätzliche Monatsbeträge von 10 Euro. „Zehn Euro ist schon eine vernünftige Summe, die wir nicht unterschreiten sollten“, sagte zum Beispiel die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht. Auch die CDU hat sich dafür ausgesprochen die Erhöhung des Freibetrags und des Kindergeldes im Gleichklang zu halten.

Über die endgültige Höhe der Freibeträge soll bis Ende März abschließend entschieden werden.


Matthias-Brinkmann-100

Sie haben Fragen rund um dieses Thema Steuerfreibeträge?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für Steuerberatung:
Steuerberater und Diplom-Kaufmann Matthias Brinkmann

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: