Wer im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung verbilligt GmbH-Anteile erwirbt, der hat damit Arbeitsverdienst (in Höhe der Differenz zum tatsächlichen Preis) erzielt. Die Folge: Es werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern fällig.
FG Düsseldorf, 11 K 3681/12 E vom 08.08.2013
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