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Wiederverheiratungsklausel

Die Wiederverheiratungsklausel ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die oft in einem Berliner Testament oder in ähnlichen Ehegattentestamenten zu finden ist. Sie legt fest, was mit dem Erbe des zuerst verstorbenen Ehepartners oder der Ehepartnerin passiert, wenn der überlebende Ehepartner später erneut heiratet.

Hintergrund dieser Klausel ist folgender: Viele Ehepaare setzen sich im Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass nach dem Tod eines Ehepartners der andere das gesamte Vermögen bekommt. Erst wenn auch der zweite Ehepartner stirbt, sollen zum Beispiel die Kinder das Erbe bekommen. Diese Regelung dient oft dazu, den Ehepartner gut abzusichern und zu verhindern, dass das Vermögen in fremde Hände gelangt.

Wenn jedoch der überlebende Ehepartner erneut heiratet, kann sich die familiäre und finanzielle Situation stark verändern. Es besteht dann die Möglichkeit, dass das Vermögen – also auch der Anteil des zuerst Verstorbenen – durch die neue Ehe „fremden“ Personen zugutekommt, etwa einem neuen Ehepartner oder dessen Kindern. Das kann dem ursprünglichen Willen des verstorbenen Ehepartners widersprechen.

Genau hier greift die Wiederverheiratungsklausel.
Diese Klausel sorgt dafür, dass bestimmte Konsequenzen eintreten, wenn der überlebende Ehepartner wieder heiratet. Häufige Inhalte einer solchen Klausel sind zum Beispiel:

  • Der überlebende Ehepartner verliert in diesem Fall das Erbe oder Teile davon. 
  • Er oder sie muss das erhaltene Vermögen an die gemeinsamen Kinder oder an andere Erben zurückgeben. 
  • Es wird festgelegt, dass das Vermögen treuhänderisch verwaltet wird und nicht vollständig zur freien Verfügung des überlebenden Ehepartners steht. 

Dadurch wird sichergestellt, dass das Vermögen letztlich bei den ursprünglich vorgesehenen Erben (zum Beispiel den eigenen Kindern) bleibt und nicht in eine neue Familie übergeht.

Es ist wichtig, dass eine Wiederverheiratungsklausel klar und eindeutig im Testament formuliert wird. Nur so lässt sich der Wille beider Ehepartner rechtssicher umsetzen. Ein Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht kann helfen, die Klausel passend zur individuellen Familiensituation zu gestalten.

Zusammenfassung:
Die
Wiederverheiratungsklausel schützt das gemeinsame Vermögen von Ehepaaren vor ungewollten Veränderungen im Erbfall nach einer erneuten Heirat. Sie stellt sicher, dass das Erbe dort ankommt, wo es ursprünglich vorgesehen war.

 

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