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Vermögensaufteilung

Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Deutschland 
Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie das während der Ehe aufgebaute Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. In Deutschland ist diese Regelung stark vom sogenannten Güterstand abhängig – also von der rechtlichen Ordnung des Vermögens während der Ehe. Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen leben Ehepaare automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. 

 In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe eingebracht hat, weiterhin Eigentum des jeweiligen Ehegatten. Nur das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet oder angespart wurde – der sogenannte Zugewinn – wird bei einer Trennung berücksichtigt. Dabei wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten berechnet. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich zahlen, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. 

Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei weitere rechtlich mögliche Güterstände:
die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögensverhältnisse während der gesamten Ehe streng getrennt. Auch im Falle einer Scheidung wird kein Ausgleich vorgenommen – jeder behält, was er besitzt. Die Gütergemeinschaft hingegen führt das Vermögen beider Partner zu gemeinsamem Eigentum zusammen. Bei einer Trennung wird dieses Gemeinschaftsvermögen in der Regel hälftig geteilt.
 

Ein wichtiger Aspekt bei der Vermögensaufteilung ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Er kommt bei den meisten Scheidungen zur Anwendung und betrifft nur Vermögenszuwächse während der Ehezeit. Um diesen fair berechnen zu können, besteht eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung aller relevanten Vermögenswerte. So wird sichergestellt, dass beide Seiten ihre Ansprüche auf fundierter Grundlage geltend machen können. 

Eine weitere Rolle spielt der Ehevertrag. Ehepaare haben die Möglichkeit, durch eine vertragliche Vereinbarung individuelle Regelungen zur Vermögensverteilung zu treffen. So kann etwa die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen oder in bestimmten Punkten angepasst werden. Solche Vereinbarungen schaffen rechtliche Klarheit und vermeiden im Trennungsfall langwierige Auseinandersetzungen. 

Neben der Frage, wer welchen Zugewinn erzielt hat, geht es bei der Vermögensauseinandersetzung oft auch um gemeinsam angeschafftes Eigentum oder geteilte Verbindlichkeiten. Immobilien, Kredite oder gemeinsame Konten müssen unter Umständen ebenfalls aufgeteilt oder zugeordnet werden. 

Zudem sollten Fristen beachtet werden:
Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder andere vermögensrechtliche Leistungen müssen rechtzeitig geltend gemacht werden. Wer diese Fristen versäumt, kann im schlimmsten Fall auf etwaige Ansprüche verzichten müssen.
 

Insgesamt hängt die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung von vielen Faktoren ab – vom Güterstand über vertragliche Vereinbarungen bis hin zu persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partner. Eine rechtzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden. 

 

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