Erbschaftsteuer vor umfassender Reform
Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht möglicherweise vor einer umfassenden Reform. Innerhalb der Bundesregierung gibt es bislang allerdings noch keine Einigung auf einen konkreten Gesetzentwurf. Während die SPD bereits im Januar 2026 ein Reformkonzept vorgelegt hat, möchte die Union zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Die möglichen Änderungen könnten insbesondere für Immobilieneigentümer von großer Bedeutung sein.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein seit 2022 anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei wird geprüft, ob die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Konkret geht es um die Frage, ob Unternehmensvermögen gegenüber Privatvermögen zu stark bevorzugt wird. Eine Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben. Bereits 2006 und 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt. In beiden Fällen folgten größere gesetzliche Reformen.
SPD plant neuen Lebensfreibetrag
Die SPD schlägt nun eine grundlegende Veränderung der Freibeträge vor. Kern des Konzepts ist ein lebenslanger Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Person. Davon sollen 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie und weitere 100.000 Euro für Zuwendungen an andere Personen zur Verfügung stehen. Die derzeit geltenden persönlichen Freibeträge würden damit in ihrer bisherigen Form entfallen. Aktuell können beispielsweise Ehepartner 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Besonders wichtig ist, dass diese Freibeträge momentan alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
Zehnjahresregelung könnte wegfallen
Genau diese Zehnjahresregelung soll nach dem SPD-Konzept abgeschafft werden. Für manche Familien könnte der neue Lebensfreibetrag zunächst vorteilhaft sein. Ein Kind könnte beispielsweise insgesamt bis zu einer Million Euro steuerfrei erhalten. Auch Lebensgefährten, Freunde und entferntere Verwandte würden von einem höheren Freibetrag profitieren. Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach den bisherigen Plänen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zusätzlich steuerfrei übertragen werden können.
Nachteile könnten sich dagegen für Familien ergeben, die größere Immobilienvermögen schrittweise an die nächste Generation weitergeben möchten. Bislang können Eigentümer die Freibeträge alle zehn Jahre nutzen und dadurch über mehrere Jahrzehnte beträchtliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Mit einem einmaligen Lebensfreibetrag wäre diese Form der langfristigen Nachfolgeplanung nicht mehr möglich.
Steigende Immobilienpreise erhöhen die Bedeutung der Reform
Hinzu kommt die starke Entwicklung der Immobilienpreise. Während die persönlichen Freibeträge seit 2009 unverändert geblieben sind, sind die Preise für Wohnimmobilien seitdem deutlich gestiegen. Dadurch erreichen auch gewöhnliche Einfamilienhäuser insbesondere in Ballungsräumen schnell einen Wert, bei dem Erbschaftsteuer entstehen kann.
Immobilienbewertung durch das Finanzamt
Eine weitere Rolle spielt die steuerliche Immobilienbewertung durch die Finanzämter. Seit 2023 können die steuerlich ermittelten Werte in vielen Fällen höher ausfallen. Dabei arbeiten die Behörden mit standardisierten Bewertungsverfahren. Individuelle Eigenschaften wie Sanierungsbedarf, Baumängel oder ungünstige Grundrisse können deshalb möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt werden. Eigentümer haben jedoch die Möglichkeit, einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen, beispielsweise durch ein qualifiziertes Gutachten.
Was Immobilieneigentümer jetzt beachten sollten
Wann und in welcher Form die Erbschaftsteuer tatsächlich reformiert wird, ist derzeit offen. Viel dürfte von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den anschließenden politischen Verhandlungen abhängen. Für Immobilieneigentümer mit konkreten Plänen zur Schenkung oder Vererbung kann es deshalb sinnvoll sein, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die eigene Vermögens- und Nachfolgeplanung frühzeitig zu prüfen.

