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Grundsteuerreform: Fragen und Antworten zur Grundsteuererklärung

Durch die Grundsteuerreform wird künftig jede:r Eigentümer:in von Grundstücken verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die sogenannte Feststellungserklärung bildet dann die Basis für den Grundsteuerbescheid.

Welche Fristen gelten für die Feststellungserklärung?

Die Grundsteuerreform sieht unterschiedliche Fristen vor. Ab Mai erhalten Grundstückseigentümer:innen ein individuelles Informationsschreiben. Es enthält diejenigen Daten, die der Finanzverwaltung bereits vorliegen und die Sie zur Erstellung der Feststellungserklärung benötigen.

Für die Feststellungserklärung selbst ist der Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31.10.2022 maßgeblich. Innerhalb dieser Zeitspanne muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann der „neue“ Grundstückswert als Maßgabe für die zu entrichtende Grundsteuer in den Städten und Gemeinden.

Wie kann ich die Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben?

Die Feststellungserklärung kann ausschließlich digital beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit, über die Plattform ELSTER und ein entsprechendes Benutzerkonto Ihre Feststellungserklärung elektronisch zu übermitteln. Natürlich können dafür auch andere Anbieter genutzt werden, wenn diese die Option zur Übermittlung der Feststellungserklärung anbieten.

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind alle Grundstückseigentümer:innen verpflichtet, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentum an einem Grundstück oder an einer Eigentumswohnung haben.

In den meisten Bundesländern ist vorgesehen, Immobilienbesitzer:innen mit Informationsschreiben auf die Grundsteuerreform vorzubereiten. Dabei erhalten diese auch eine Information darüber, welche Unterlagen im jeweiligen Bundesland notwendig sind. Dies kann sich von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden, denn die Modelle zur Grundsteuer-Berechnung sind ebenfalls nicht einheitlich in allen Bundesländern gleich.

Warum wird die Grundsteuer überhaupt reformiert?

Die Grundsteuerreform ist aus Expertensicht überfällig. Die bisherige Grundsteuer für Immobilien beruht in den alten Bundesländern auf Einheitswerten, die noch auf dem Stand von 1964 sind. In den neuen Bundesländern sind die Einheitswerte auf dem Stand von 1935. Dies ist vor allem aus juristischer Sicht problematisch. Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 2018, dass diese Handhabe nicht verfassungsgemäß ist. Eine Grundsteuerreform war somit unumgänglich.

Woher weiß ich, welches Modell in meinem Bundesland angewendet wird?

Je nach Bundesland kommen unterschiedliche Modelle zur Grundsteuer-Berechnung zum Einsatz. Grundsätzlich steht dafür das sogenannte Bundesmodell zur Verfügung. Dabei erfolgt die Bewertung von Grundstücken in einem dreistufigen Verfahren:

  1. Bewertung der Grundstücke = Grundstückswert
  2. Grundstückswert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert = Grundsteuermessbetrag
  3. Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert = Grundsteuerbelastung.

Im Unterschied zur bisherigen Regelung zur Grundsteuer wird bei der Bewertung der Grundstücke nach einem sogenannten wertabhängigen Modell, dem bereits genannten Bundesmodell, vorgegangen. Bundesländer können das Bundesmodell anwenden, können die Grundsteuer aber auch nach einem wertunabhängigen Modell berechnen. Durch diese sogenannte Öffnungsklausel kommt es nicht einheitlich zur gleichen Methode der Grundsteuer-Berechnung in Deutschland.

Was muss ich als Immobilienbesitzer:in jetzt tun?

Die Feststellungserklärung kann frühestens am 01. Juli 2022 elektronisch eingereicht werden. Wir empfehlen hierzu die Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Steuerexpert:innen. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Feststellungserklärung, sondern auch bei allen anderen steuerlichen Fragestellungen rund um Grundstücke und Immobilien.

 

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