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Nachlassverzeichnis

Ein Nachlassverzeichnis ist ein wichtiges Dokument, das eine detaillierte Übersicht über das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) eines Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes bietet. Es dient dazu, den Wert des Erbes zu ermitteln und unter anderem die Berechnung des Pflichtteils zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es eine wichtige Grundlage für das Nachlassgericht, das Finanzamt und für Pflichtteilsberechtigte, die einen Anspruch auf Auskunft haben. Auch für die Minimierung von Haftungsrisiken, beispielsweise bei einer Haftungsbeschränkung aufgrund von Überschuldung, spielt das Nachlassverzeichnis eine entscheidende Rolle. Es kann entweder privat von den Erben erstellt oder auf Antrag von einem Notar angefertigt werden, insbesondere wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. 

Zwecke des Nachlassverzeichnisses
Ein zentraler Zweck des Nachlassverzeichnisses ist die Auskunftserteilung gegenüber den Pflichtteilsberechtigten. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, über den Nachlass informiert zu werden. Dabei müssen auch Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, in das Verzeichnis aufgenommen werden. Diese Schenkungen sind für die Berechnung des Pflichtteils von Bedeutung. 

Darüber hinaus wird das Nachlassverzeichnis benötigt, um einen Antrag auf Erbschein zu stellen. Das Nachlassgericht verwendet die Informationen aus dem Verzeichnis, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln und die entsprechenden Gebühren festzulegen. 

Ein weiterer wichtiger Zweck des Verzeichnisses ist die Feststellung des Pflichtteilsanspruchs. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist es notwendig, die genaue Höhe des Nachlasses zu kennen. Auch bei einer Erbschaft mit Haftungsbeschränkung, wie sie beispielsweise bei einer Überschuldung des Erbes vorkommen kann, bietet das Nachlassverzeichnis die erforderlichen Informationen, um Haftungsrisiken zu minimieren. 

Schließlich fordert das Finanzamt ein Nachlassverzeichnis an, wenn eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss. Es dient als Grundlage für die Prüfung der Steuerpflicht und die Festsetzung der Erbschaftsteuer. 

Inhalte des Nachlassverzeichnisses
Das Nachlassverzeichnis muss sowohl Aktiva als auch Passiva des Verstorbenen auflisten. Zu den Aktiva zählen alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck, Hausrat und Forderungen. Auf der Passivseite müssen alle Verbindlichkeiten wie Bestattungskosten, Kredite, Darlehen, laufende Verträge und Steuerschulden aufgeführt werden. 

Besondere Aufmerksamkeit ist auch den Schenkungen der letzten zehn Jahre zu widmen. Diese müssen im Verzeichnis berücksichtigt werden, wenn sie den Pflichtteil beeinflussen können. Zudem ist der digitale Nachlass, wie etwa E-Mail-Konten und Online-Verträge, zu dokumentieren, auch wenn nicht alle digitalen Vermögenswerte vererbbar sind. 

Erstellung und Fristen
Das Nachlassverzeichnis wird üblicherweise von den Erben selbst erstellt, wobei sie hierfür gegebenenfalls die Unterstützung von Anwälten oder Steuerberatern in Anspruch nehmen können. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein Nachlassverzeichnis zu verlangen, falls es nicht freiwillig vorgelegt wird. 

Die Frist für die Erstellung des Verzeichnisses beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Diese Frist ist notwendig, da die Wertermittlung, besonders von Immobilien oder anderen schwer fassbaren Vermögenswerten, Zeit in Anspruch nehmen kann. 

Falls die Erben das Nachlassverzeichnis nicht erstellen oder es unvollständig ist, kann das Nachlassgericht die Erstellung eines notariellen Verzeichnisses verlangen. 

Wichtige Hinweise
Das Nachlassverzeichnis muss eine präzise und vollständige Übersicht der Vermögenswerte und Schulden zum Todestag des Erblassers liefern. Wird es nicht fristgerecht erstellt oder enthält es falsche Angaben, können Schadensersatzansprüche drohen. 

 

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