Online Akte

Steuerentlastungsgesetz 2022 – was kommt auf Privatpersonen und Unternehmen zu?

Steuern in Deutschland

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, das im März 2022 beschlossen wurde, bringt der deutsche Gesetzgeber zahlreiche Entlastungen für Steuerzahler:innen auf den Weg. Diese sollen vor allem die zusätzlichen Kosten auffangen, die derzeit insbesondere für Privathaushalte eine große finanzielle Belastung darstellen.

Von welchen Änderungen können Arbeitnehmer:innen profitieren?

Eine wesentliche Entlastung wird im Steuerentlastungsgesetz 2022 durch die Anhebung der Entfernungspauschale umgesetzt. Die höhere Entfernungspauschale beträgt nun ab dem 21. gefahrenen Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Arbeitnehmer:innen können diesen Betrag von der Steuer absetzen – immerhin drei Cent mehr als vor dem Steuerentlastungsgesetz. Die Erhöhung der Entfernungspauschale ist bis 2026 befristet und besonders für Pendler:innen von großem steuerlichen Vorteil.

Ebenfalls eine Entlastung ist durch die höhere Werbungskosten-Pauschale gegeben. Sie steigt von bisher 1000 Euro auf 1200 Euro, die Arbeitnehmer:innen nun zur Verfügung stehen. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass auch die höhere Werbungskosten-Pauschale ohne Nachweise bis zum Maximalbetrag ausgereizt werden kann. Der Fiskus verzichtet hier auf Einzelnachweise, sodass es für Steuerzahler:innen besonders einfach ist, durch das Ansetzen der Pauschale die eigene Steuerlast zu reduzieren.

Welche Maßnahmen zur Entlastung gelten ebenfalls durch das Steuerentlastungsgesetz?

Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der höheren Werbungskosten-Pauschale sieht das Steuerentlastungsgesetz 2022 auch die Anhebung des Grundfreibetrags für Arbeitnehmer:innen vor. Dieser steigt für alleinstehende Arbeitnehmer:innen von bisher 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehe- oder Lebenspartner:innen gilt der doppelte Grundfreibetrag.

Die besonders seit dem Ukraine-Krieg gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise hat der Gesetzgeber ebenfalls durch eine höhere Mobilitätsprämie in der neuen Gesetzgebung berücksichtigt. Die Mobilitätsprämie ist vor allem für Geringverdiener:innen von Bedeutung, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist und die ein Einkommen versteuern müssen, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

Der Fiskus wird durch die Gesetzesänderung mit Abgabe der Steuererklärung 2022 eine höhere Mobilitätsprämie auszahlen. Die Berechnung der Mobilitätsprämie richtet sich nach den §§ 101-109 des Einkommensteuergesetzes (kurz: EStG).

Wichtig zu wissen: Die Prämie wird nur dann ausgezahlt, wenn die Anlage „Mobilitätsprämie“ zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird.

Was bringt das Steuerentlastungsgesetz 2022 für Unternehmen?

Nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern gerade auch Unternehmen bekommen die wirtschaftlichen Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise zu spüren. Sie profitieren zwar nicht vom Steuerentlastungsgesetz 2022, wohl aber von dem gleichzeitig auf den Weg gebrachten Energie-Entlastungspakets, durch den die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei volle Monate abgesenkt wird.

Wirtschaftsvertreter:innen sehen hier noch Raum für weitere Erleichterungen. Deutsche Unternehmen sind nicht nur schon im dritten Jahr durch die weltweite COVID 19-Pandemie beeinträchtigt: Auch der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und die damit einhergehenden Handelsbeschränkungen wirken sich nachweisbar auf die Performance von Unternehmen in Deutschland aus.

Allerdings ist ein Hilfspaket für Unternehmen von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner bereits auf den Weg gebracht worden. Zusätzlich können Unternehmen die EU-Nothilfen nutzen, die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.

Die bisher beschlossenen Maßnahmen im Steuerentlastungsgesetz 2022 haben nach Auskunft der Bundesregierung ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro.

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: