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Unterhalt

Unterhalt bezeichnet die finanzielle oder tatsächliche Unterstützung, die eine Person einer anderen gewährt, um deren Lebensbedarf zu sichern. Er spielt vor allem im Familienrecht eine zentrale Rolle, etwa nach einer Trennung oder Scheidung, aber auch bei Krankheit oder Gebrechlichkeit. Ziel des Unterhalts ist es, sicherzustellen, dass wirtschaftlich schwächere Familienmitglieder nicht in eine existenzielle Notlage geraten. Besonders häufig betrifft dies Kinder, deren Unterhalt in Deutschland in der Regel nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Diese richtet sich nach dem Alter des Kindes sowie nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird regelmäßig angepasst. 

Grundsätzlich unterscheidet man mehrere Arten von Unterhalt. Der wichtigste ist der Kindesunterhalt. Beide Elternteile sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Pflicht meist durch Naturalunterhalt. Dazu zählen Pflege, Betreuung, Versorgung und Erziehung. Der andere Elternteil leistet Barunterhalt, also eine monatliche Geldzahlung. Die Höhe orientiert sich am Einkommen des Zahlenden und am Alter des Kindes. Als Leitlinie dient die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit von Gerichten herangezogen wird. 

Daneben gibt es den Ehegattenunterhalt. Dieser kann sowohl während der Trennungszeit als auch nach der Scheidung bestehen. Ob und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Dauer der Ehe, der Rollenverteilung während der Ehe und möglichen ehebedingten Nachteilen. Häufig wird der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt, zum Beispiel auf ein Drittel bis ein Viertel der Ehedauer. Ziel ist es, dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner eine Übergangszeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts zu ermöglichen. 

Eine weitere Form ist der krankheitsbedingte Unterhalt. Dieser kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder körperlicher beziehungsweise geistiger Gebrechlichkeit nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt und keine ausreichenden eigenen Einkünfte vorhanden sind. 

Bei der Berechnung des Unterhalts spielen mehrere Richtlinien eine Rolle. Neben der Düsseldorfer Tabelle ist der gesetzliche Mindestunterhalt von Bedeutung, der regelmäßig erhöht wird, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Gleichzeitig wird der sogenannte Selbstbehalt berücksichtigt. Dabei handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. So soll verhindert werden, dass der Zahlende selbst unter das Existenzminimum fällt. 

Wichtig ist außerdem die Auskunftspflicht. Beide Seiten sind verpflichtet, wahrheitsgemäß über Einkommen und Vermögen Auskunft zu geben, damit der Unterhalt korrekt berechnet werden kann. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss vom Staat beantragt werden. Die Unterhaltspflicht endet bei Kindern in der Regel dann, wenn sie wirtschaftlich selbstständig sind, häufig nach Abschluss der ersten Berufsausbildung. In besonderen Fällen kann ein Unterhaltsanspruch auch verwirkt sein, etwa bei einer verfestigten neuen Partnerschaft. Unterstützung und Beratung bieten unter anderem das Jugendamt, staatliche Informationsportale sowie spezialisierte Rechtsanwälte und Verbraucherportale. 

 

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