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Vorvermächtnisnehmer

In einem Testament oder Erbvertrag – das nennt man Verfügung von Todes wegen – kann eine verstorbene Person genau festlegen, wer etwas aus ihrem Vermögen bekommen soll. Dabei kann sie auch bestimmen, dass eine bestimmte Person zunächst einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass erhält, diesen aber später weitergeben muss. Diese erste empfangende Person nennt man Vorvermächtnisnehmer:in.

Ein Vorvermächtnisnehmer:in kann zum Beispiel ein Grundstück, eine Geldsumme oder Aktien bekommen. Das Besondere daran ist aber: Diese Person darf den Vermögensgegenstand nur für eine bestimmte Zeit behalten. Danach muss sie ihn an eine andere Person, die sogenannte Nachvermächtnisnehmer:in, weitergeben.

Das bedeutet:
Der oder die
Vorvermächtnisnehmer:in ist nicht dauerhaft Eigentümer:in des Vermögensgegenstands. Sie oder er ist eher so etwas wie ein “Zwischenempfänger”. Die Regeln, wann der Gegenstand weitergegeben werden muss, legt die verstorbene Person schon im Testament oder Erbvertrag fest. Dort kann zum Beispiel stehen, dass das Vermögen erst nach 10 Jahren oder nach einem bestimmten Ereignis weitergegeben werden soll – etwa, wenn die Nachvermächtnisnehmer:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Für den oder die Vorvermächtnisnehmer:in bedeutet das: Sie oder er darf den Gegenstand nutzen, muss aber dafür sorgen, dass dieser später im vereinbarten Zustand an die Nachvermächtnisnehmer:in übergeben wird. Wenn es sich z. B. um Aktien handelt, dürfen diese nicht einfach verkauft oder verschenkt werden, denn sie müssen erhalten bleiben.

Wichtig ist also, dass die Wünsche der verstorbenen Person genau beachtet werden. Der/die Vorvermächtnisnehmer:in hat Verantwortung dafür, dass der Vermögensgegenstand im Sinne des Testaments erhalten bleibt und rechtzeitig weitergegeben wird.

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