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Kindergeld

Das Kindergeld ist eine zentrale staatliche Familienleistung in Deutschland und dient dazu, Familien bei der finanziellen Absicherung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Es wird monatlich ausgezahlt und ist einkommensunabhängig, sodass alle anspruchsberechtigten Eltern gleichermaßen davon profitieren. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Ziel dieser Leistung ist es, die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern – etwa Ernährung, Kleidung, Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – sicherzustellen.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. In vielen Fällen kann die Zahlung jedoch verlängert werden. Befindet sich das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin in der Schule, in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, kann Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Für diese Verlängerung ist ein separater Antrag erforderlich, da die Familienkasse regelmäßig prüfen muss, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Ein wichtiger Vorteil des Kindergeldes ist, dass es nicht vom Einkommen der Eltern abhängt. Unabhängig davon, ob Eltern wenig oder viel verdienen, erhalten sie den gleichen Betrag pro Kind. Das macht das Kindergeld zu einer besonders gerechten und breit wirksamen Familienleistung. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder zumindest hier gemeldet ist.

Für die Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse zuständig, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Der Antrag kann bequem online über das Familienportal des Bundes oder direkt über die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. In der Regel wird der Erstantrag kurz nach der Geburt des Kindes eingereicht. Für volljährige Kinder, bei denen der Anspruch verlängert werden soll, ist ein Folgeantrag notwendig, der entsprechende Nachweise (z. B. Schul- oder Studienbescheinigungen) enthält. 

Eltern sind verpflichtet, der Familienkasse Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört etwa der Abschluss der Schule, das Ende einer Ausbildung oder der Abbruch eines Studiums. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen, und zu Unrecht gezahlte Beträge müssen unter Umständen zurückgezahlt werden.

In besonderen Situationen ist es auch möglich, dass das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird, zum Beispiel wenn es nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt und seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet. Insgesamt stellt das Kindergeld eine wichtige Säule der Familienförderung in Deutschland dar und trägt wesentlich dazu bei, finanzielle Belastungen von Eltern abzufedern und Kindern gute Startbedingungen zu ermöglichen. 

 

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