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Nottestament

Was ist ein Nottestament – und welche Arten gibt es?
Ein Testament regelt, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht. Normalerweise nimmt man sich dafür Zeit. Doch was passiert, wenn plötzlich Lebensgefahr besteht und keine Zeit für ein normales Testament beim Notar bleibt? In solchen Fällen erlaubt das Gesetz ein Nottestament – eine Ausnahmeregelung im Erbrecht.

Ein Nottestament ist nur dann gültig, wenn eine akute Notsituation besteht – zum Beispiel eine plötzliche schwere Krankheit oder ein Unfall. Es ist also keine dauerhafte Alternative zum normalen Testament. Die Regelungen dazu stehen in den §§ 2249–2252 BGB.

Welche Arten von Nottestamenten gibt es?
Es gibt drei Formen:

  1. Bürgermeistertestament
    Ist der Erblasser nicht mehr in der Lage, ein Testament bei einem Notar zu errichten, kann er es mündlich oder schriftlich vor dem Bürgermeister erklären. Zwei neutrale Zeugen müssen anwesend sein – sie dürfen weder erben noch als Testamentsvollstrecker genannt sein. Wichtig: Der Bürgermeister liest das Testament laut vor, und der Erblasser muss es bestätigen (z. B. durch Nicken oder Unterschrift).
  2. Drei-Zeugen-Testament
    Ist kein Bürgermeister erreichbar, kann das Testament auch vor drei Zeugen erklärt werden. Voraussetzung: Der Erblasser befindet sich in unmittelbarer Todesgefahr. Die Zeugen übernehmen dabei die Rolle des Notars. Auch hier dürfen Ehepartner und direkte Verwandte nicht als Zeugen dienen. Wenn der Erblasser nach zwei Wochen noch lebt, verliert dieses Testament seine Gültigkeit.
  3. See-Nottestament
    Dieses kann auf hoher See errichtet werden, wenn sich der Erblasser auf einem Schiff unter deutscher Flagge befindet – zum Beispiel bei längeren Überfahrten. Auch hier sind drei neutrale Zeugen nötig. Eine tatsächliche Seenot muss jedoch nicht vorliegen. Auf kurzen Vergnügungs- oder Angelausflügen ist ein See-Nottestament allerdings nicht möglich.

Wie lange ist ein Nottestament gültig?
Ein Nottestament gilt nur drei Monate, wenn der Erblasser danach noch lebt. Innerhalb dieser Zeit sollte er ein reguläres Testament beim Notar errichten. Ein Nottestament kann zudem kein früheres Testament widerrufen – es ist nur eine vorübergehende Lösung für Notsituationen.

Fazit
Die meisten Menschen denken ungern an den eigenen Tod. Doch wer zu Lebzeiten vorsorgt, kann Streit unter Angehörigen vermeiden. Das Nottestament ist nur für Ausnahmesituationen gedacht – ideal ist es, frühzeitig ein reguläres Testament zu machen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht kann dabei helfen, die beste Lösung zu finden.

 

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