Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, mit dem man gegenüber Dritten – z. B. Banken oder Behörden – belegen kann, wer rechtlich als Erbe gilt und in welchem Umfang.
Das Nachlassgericht stellt den Erbschein auf Antrag aus. Gibt es mehrere Erben, wird ein sogenannter gemeinschaftlicher Erbschein erstellt, in dem alle Erbanteile genau aufgeführt sind. Auch besondere Regelungen, wie Vor- oder Nacherbschaften, werden darin vermerkt.
Wann braucht man einen Erbschein?
Ein Erbschein ist besonders wichtig, wenn man im Namen des Verstorbenen handeln möchte – etwa bei der Verwaltung des Nachlasses, bei Immobilien oder bei Konten. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis, dass man rechtmäßig Erbe ist.
Laut § 2365 und § 2366 BGB wird im Rechtsverkehr vermutet, dass der im Erbschein genannte Erbe tatsächlich erbberechtigt ist. Das bedeutet: Dritte dürfen auf den Erbschein vertrauen. Wer z. B. ein Auto aus dem Nachlass kauft oder Zahlungen an den Erben leistet, ist rechtlich abgesichert – auch wenn sich später herausstellt, dass der Erbschein falsch war. In diesem Fall muss der Erbschein vom Gericht eingezogen oder für ungültig erklärt werden.
Was muss man vorlegen?
Damit das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellt, muss das Erbrecht belegt werden.
- Bei gesetzlicher Erbfolge: durch Urkunden wie das Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunden.
- Bei einem Testament oder einem Erbvertrag: durch Vorlage dieser Dokumente im Original oder in beglaubigter Abschrift.
Wann ist ein Erbschein nicht notwendig?
Nicht immer braucht man einen Erbschein. Wenn man das Erbrecht durch andere öffentliche Urkunden beweisen kann – zum Beispiel durch ein notariell beglaubigtes Testament oder einen gerichtlich eröffneten Erbvertrag – reicht das oft aus.
Viele Banken oder Versicherungen akzeptieren diese Dokumente. Anders ist das aber bei Grundbuchangelegenheiten: Wer als Erbe im Grundbuch eingetragen werden will, muss in der Regel einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis vorlegen (§ 35 GBO).
Fazit
Der Erbschein ist ein wichtiger Nachweis des Erbrechts, besonders wenn es um Immobilien oder komplexe Vermögensfragen geht. Doch er ist nicht immer nötig – in vielen Fällen genügt ein Testament oder Erbvertrag. Da der Erbschein mit Kosten verbunden ist, lohnt sich vorab eine Prüfung, ob er wirklich erforderlich ist.
