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Handelsrecht

Was ist Handelsrecht?
Handelsrecht ist ein spezieller Teil des Privatrechts, der für Kaufleute gilt. Es regelt ihre Beziehungen zu Geschäftspartnern, Wettbewerbern und innerhalb von Unternehmen. Im Mittelpunkt steht dabei das Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer ist Kaufmann?
Nach § 1 HGB ist jeder Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt. Das Handelsrecht betrifft also alle, die gewerblich handeln, nicht nur große Unternehmen. 

Inhalte des Handelsrechts
Das Handelsrecht besteht aus verschiedenen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften:

  • Privatrechtlich: Es regelt z. B. Kaufverträge, Vollmachten, die Rechte von Handelsvertretern und die Organisation von Handelsgesellschaften.
  • Öffentlich-rechtlich: Dazu gehören das Handelsregister, Buchführungspflichten und bestimmte Regelungen im Bank-, Börsen- und Versicherungsrecht.

Geltungsbereich
Das Handelsrecht gilt vorrangig vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – aber nur für Kaufleute. In bestimmten Fällen, wie bei Verträgen mit Nicht-Kaufleuten, wird das Handelsrecht vom BGB ergänzt.

Auch wenn nur eine Partei Kaufmann ist, kann Handelsrecht gelten – es sei denn, das Gesetz fordert ausdrücklich zwei Kaufleute, z. B. bei der Mängelrüge (§ 377 HGB).

Die wichtigsten Rechtsquellen
Handelsgesetzbuch (HGB):

  • Buch I: Kaufmannsbegriff, Handelsregister, Firmenname, Prokura, Handlungsvollmacht.
  • Buch II: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft.
  • Buch III: Buchführung, Bilanzierung.
  • Buch IV: Regelungen zu Handelsgeschäften (z. B. Handelskauf, Fracht, Lager).
  • Buch V: Besonderheiten im Seehandel.
  1. Nebengesetze: z. B. zum Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Versicherungsrecht und Börsenrecht.
  2. Gewohnheitsrecht: Alte Handelsbräuche, die neben Gesetzen gelten. Sie haben im Geschäftsleben oft großes Gewicht (§ 346 HGB).
  3. Internationale Regelungen: Viele Verträge und Normen gelten grenzüberschreitend.

Besonderheiten des Handelsrechts 

  • Kaufleute dürfen Gerichtsstandsvereinbarungen treffen (§ 38 ZPO).
  • Bei Verträgen unter Kaufleuten greifen viele Schutzvorschriften des BGB nicht – etwa bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 310 BGB).
  • Das Handelsrecht zielt auf schnellen Warenverkehr: Formvorschriften sind vereinfacht, viele Verfahren beschleunigt (§ 350 HGB).
  • Spezielle Gerichte (Kammern für Handelssachen) sorgen für fachkundige und zügige Entscheidungen (§§ 93 ff. GVG).
  • In vielen Fällen kann ein Streit durch ein Schiedsverfahren (§§ 1025 ff. ZPO) geregelt werden.

Kernidee:
Handelsrecht sorgt für klare, schnelle und vertrauenswürdige Regeln im Geschäftsleben – speziell für Kaufleute.
 

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