Die stille Beteiligung ist eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung. Dabei investiert eine Person – genannt stiller Gesellschafter oder stille Gesellschafterin – Geld in ein Unternehmen. Als Gegenleistung erhält diese Person einen Anteil am Gewinn des Unternehmens.
Das Besondere: Der stille Gesellschafter bleibt im Hintergrund. Er oder sie hat keine Mitbestimmungsrechte und nimmt nicht an Entscheidungen oder der Geschäftsführung teil. Nach außen hin tritt der stille Gesellschafter nicht in Erscheinung – seine Beteiligung ist also nicht öffentlich sichtbar.
Ein großer Vorteil für den stillen Gesellschafter ist die begrenzte Haftung. Er oder sie haftet nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit dem eigenen Privatvermögen. Wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, ist nur die investierte Summe in Gefahr.
Auch das Unternehmen profitiert: Es erhält Kapital, ohne Geschäftsanteile oder Kontrolle abgeben zu müssen. Dadurch kann es wachsen oder neue Projekte finanzieren. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen nutzen diese Finanzierungsform gerne.
Die Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters werden in einem Vertrag zur stillen Beteiligung genau festgelegt. Darin steht zum Beispiel, wie hoch die Einlage ist, wie die Gewinnbeteiligung funktioniert, und was im Fall von Verlusten passiert. In manchen Fällen kann der stille Gesellschafter auch am Verlust beteiligt sein – das hängt vom Vertrag ab.
Die stille Beteiligung ist also eine attraktive Möglichkeit für Investoren, sich am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu beteiligen – ohne aktiv mitarbeiten oder mitentscheiden zu müssen. Und für Unternehmen ist es ein Weg, Kapital zu bekommen, ohne Einfluss von außen abgeben zu müssen.