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Bezugsrecht

Wenn ein Unternehmen neues Geld braucht, kann es eine Kapitalerhöhung durchführen. Dabei gibt es neue Aktien, die von Anlegerinnen und Anlegern gekauft werden können. Doch was passiert mit den bisherigen Aktionärinnen und Aktionären? Sie bekommen ein sogenanntes Bezugsrecht.

Was ist das Bezugsrecht?
Das Bezugsrecht ist ein besonderes Recht für alle, die bereits Aktien eines Unternehmens besitzen. Es erlaubt ihnen, bei einer Kapitalerhöhung zuerst neue Aktien zu kaufen – und zwar in einem bestimmten Verhältnis. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anteil, den sie am Unternehmen halten, nicht einfach kleiner wird, nur weil neue Aktien hinzukommen.

Beispiel:
Wenn jemand 10 % der Aktien einer Firma besitzt und neue Aktien ausgegeben werden, kann diese Person durch das Bezugsrecht genug neue Aktien kaufen, um weiterhin 10 % zu besitzen. 

Warum ist das wichtig?
Ohne das Bezugsrecht würden die Anteile der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre durch neue Aktien „verwässert“. Das bedeutet: Ihr Einfluss und ihr Anteil am Unternehmenswert würden sinken, selbst wenn sie nichts falsch gemacht haben. Das Bezugsrecht schützt also die Beteiligung der bestehenden Aktionär:innen.

Wie funktioniert es?
Jede:r Aktionär:in bekommt eine bestimmte Anzahl an Bezugsrechten – abhängig davon, wie viele Aktien sie oder er schon besitzt. Für eine bestimmte Anzahl dieser Rechte kann man dann neue Aktien kaufen. Wie viele genau, wird von der Firma vorher festgelegt. 

Oft kann man diese Bezugsrechte auch an der Börse verkaufen, wenn man die neuen Aktien nicht selbst kaufen möchte. Das bedeutet: Man verliert zwar ein bisschen Anteil am Unternehmen, bekommt aber Geld dafür. 

Was sollten Anleger:innen beachten? 

  • Das Bezugsrecht ist zeitlich begrenzt. Wer es nicht nutzt oder verkauft, verliert es.
  • Es kann sinnvoll sein, die neuen Aktien zu kaufen, wenn der Preis attraktiv ist.
  • Wer nicht mitmacht, sollte überlegen, die Bezugsrechte zu verkaufen, um keinen finanziellen Nachteil zu haben.

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