Ein Eigengeschenk ist ein Geschenk, das eine Person – zum Beispiel ein Kind oder Ehepartner – zu Lebzeiten von einer verstorbenen Person erhalten hat, die sie gesetzlich hätte beerben können. Diese Personen nennt man Pflichtteilsberechtigte.
Pflichtteilsberechtigte sind Personen, die im deutschen Erbrecht immer Anspruch auf einen Teil des Erbes haben – auch dann, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehören zum Beispiel die Kinder, der Ehepartner oder die Eltern des Verstorbenen (je nach Fall).
Wenn der oder die Verstorbene einem dieser Menschen zu Lebzeiten ein größeres Geschenk gemacht hat, dann nennt man das ein Eigengeschenk.
Warum ist das wichtig?
Ein Eigengeschenk kann beim Erbe eine Rolle spielen. Denn wenn jemand kurz vor dem Tod noch viel verschenkt, verringert sich das Vermögen – und damit auch das, was die anderen erben könnten. Das Gesetz schützt in solchen Fällen die anderen Pflichtteilsberechtigten.
Damit es gerecht bleibt, kann man solche Geschenke bei der Berechnung des Erbteils berücksichtigen. Es wird also geschaut, wie viel Vermögen die verstorbene Person ursprünglich hatte und was davon verschenkt wurde. So soll verhindert werden, dass jemand durch vorzeitige Geschenke zu viel bekommt und andere dadurch benachteiligt werden.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis
Stellen wir uns vor: Ein Vater hat zwei Kinder. Einige Jahre vor seinem Tod schenkt er seinem Sohn ein Haus. Nach dem Tod des Vaters fühlt sich die Tochter benachteiligt, weil das Haus nicht mehr Teil des Erbes ist.
In diesem Fall könnte das Haus als Eigengeschenk angesehen werden. Dann wird geprüft, ob und wie stark dieses Geschenk bei der Verteilung des Erbes mitgerechnet werden muss. So kann sichergestellt werden, dass beide Kinder fair behandelt werden.
Fazit
Ein Eigengeschenk ist ein Geschenk an eine Person, die eigentlich einen Teil des Erbes bekommen würde. Solche Geschenke können bei der Erbaufteilung eine wichtige Rolle spielen, damit niemand benachteiligt wird. Das Ziel ist eine faire Verteilung des Vermögens, auch wenn bereits vor dem Tod Teile davon verschenkt wurden.





