Online Akte

Handelsregister

Eine Handelsregister-Erklärung beschreibt die grundlegenden Funktionen, Ziele und rechtlichen Rahmenbedingungen des Handelsregisters, einem zentralen öffentlichen Verzeichnis für wirtschaftliche Daten von Unternehmen in Deutschland. Dieses Register wird von den Amtsgerichten geführt und bildet eine der wichtigsten Informationsquellen für den Geschäftsverkehr. Sein Hauptzweck besteht darin, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, indem es verlässliche Daten über Unternehmen bereitstellt, auf die Geschäftspartner, Behörden und Privatpersonen gleichermaßen zugreifen können.

Das Handelsregister enthält wesentliche Angaben zu jeder eingetragenen Firma. Dazu gehören unter anderem der Firmenname, die Rechtsform, der Unternehmensgegenstand, der Sitz des Unternehmens, das Stamm- oder Grundkapital sowie die vertretungsberechtigten Personen, etwa Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder. Diese Informationen ermöglichen es Außenstehenden, die Struktur und Verlässlichkeit eines Unternehmens einzuschätzen und fundierte geschäftliche Entscheidungen zu treffen.

Ein zentrales Merkmal des Handelsregisters ist die sogenannte Beweis- und Publizitätsfunktion. Da dem Register öffentlicher Glaube zukommt, dürfen Dritte auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten vertrauen. Das bedeutet: Wer mit einem Unternehmen in Kontakt tritt, kann sich auf die Eintragungen stützen, ohne zusätzliche Nachweise zur Identität des Geschäftsführers oder zur Rechtsform einholen zu müssen. Damit trägt das Handelsregister maßgeblich zur Sicherheit und Stabilität im Wirtschaftsleben bei.

Die Eintragung in das Handelsregister ist für viele Unternehmen verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2007 wird das Register vollständig elektronisch geführt, wodurch die Abläufe moderner, schneller und transparenter geworden sind. Anträge können nicht direkt gestellt werden, sondern müssen stets über einen Notar erfolgen. Dieser prüft die rechtlichen Voraussetzungen, beglaubigt die Unterlagen und reicht sie anschließend elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein. 

Das Handelsregister gliedert sich in zwei zentrale Abteilungen: 

  1. Abteilung A (HRA) umfasst Einzelkaufleute sowie Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). 
  2. Abteilung B (HRB) erfasst Kapitalgesellschaften, darunter die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) sowie die Aktiengesellschaft (AG). 

Diese klare Struktur erleichtert die Zuordnung und das Auffinden von Unternehmensinformationen. Geschäftspartner können schnell erkennen, mit welcher Art von Unternehmen sie es zu tun haben und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses gelten. 

Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die kostenfreie Einsichtnahme. Seit dem 1. August 2022 können Handelsregisterauszüge und Unternehmensinformationen ohne Gebühren abgerufen werden. Dies stärkt die Transparenz zusätzlich und erleichtert den Zugang zu wichtigen Unternehmensdaten für die Öffentlichkeit. 

Insgesamt stellt die Handelsregister-Erklärung ein umfassendes Verständnis darüber bereit, wie das Handelsregister aufgebaut ist, welche Zwecke es erfüllt und welche Bedeutung es für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die rechtliche Sicherheit in Deutschland hat. Es ist ein unverzichtbares Instrument, das klare Strukturen schafft, Vertrauen fördert und die Grundlage für transparente Geschäftsbeziehungen bildet. 

 

Sie haben Fragen?
Jetzt Termin vereinbaren

Weyerhofstr. 71
47803 Krefeld

Steuerberatung

02151 / 76967-30

Rechtsberatung

02151 / 76967-40

Aktuelles

Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld

Steuerberatung Krefeld klein

Standort Krefeld

02151/76967-30 (Steuerberatung)
02151/76967-40 (Rechtsberatung) Kundenlogin: