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Sonderprüfungen

Sonderprüfungen sind spezielle, nicht routinemäßige Prüfungen, die bei Unternehmen oder bestimmten Sachverhalten durchgeführt werden, wenn besondere Anlässe oder Auffälligkeiten vorliegen. Im Gegensatz zur regulären Jahresabschlussprüfung gehen sie deutlich über die laufende Kontrolle hinaus und konzentrieren sich auf klar abgegrenzte Fragestellungen. Ziel von Sonderprüfungen ist es, Transparenz zu schaffen, Risiken zu identifizieren und Sachverhalte aufzuklären, die intern nicht oder nur unzureichend geklärt werden können. Sie können entweder gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig veranlasst sein. 

Gesetzliche Sonderprüfungen ergeben sich häufig aus handels- oder gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, etwa nach dem Aktiengesetz. Typische Anlässe sind die Gründung oder Umwandlung von Unternehmen, insbesondere bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, bei Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Spaltungen oder Liquidationen. In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass Vermögenswerte korrekt bewertet, gesetzliche Vorgaben eingehalten und die Interessen von Gesellschaftern sowie Gläubigern geschützt werden. Eine besondere Rolle spielen Sonderprüfungen auch im Bereich der Unternehmensführung, etwa wenn der Verdacht besteht, dass Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben. 

Ein weiterer wichtiger Auslöser für Sonderprüfungen ist das Verlangen von Aktionären. Minderheitsaktionäre haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Sonderprüfung zu beantragen, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen oder Unregelmäßigkeiten vermuten. In solchen Fällen entscheidet häufig ein Gericht über die Anordnung der Prüfung. Daneben können auch staatliche Stellen Sonderprüfungen anordnen. Finanzbehörden veranlassen sie beispielsweise im Rahmen steuerlicher Fragestellungen, während Aufsichtsbehörden wie im Bank- oder Versicherungswesen Sonderprüfungen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Stabilität durchführen können. 

Neben diesen verpflichtenden Anlässen gibt es zahlreiche Situationen, in denen Sonderprüfungen freiwillig durchgeführt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn interne Unregelmäßigkeiten, widersprüchliche Zahlen oder Verdachtsmomente bestehen, die durch interne Kontrollen nicht abschließend geklärt werden können. Auch zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit gegenüber Kreditinstituten, Investoren oder Geschäftspartnern werden Sonderprüfungen häufig eingesetzt, um Vertrauen zu schaffen und Entscheidungsgrundlagen zu verbessern. 

Charakteristisch für Sonderprüfungen ist ihre Unabhängigkeit. Sie werden in der Regel von externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern oder spezialisierten Experten durchgeführt. Der Prüfungsumfang ist klar definiert und auf den jeweiligen Untersuchungsgegenstand beschränkt, kann jedoch aufgrund der Komplexität der Sachverhalte sehr umfangreich und zeitintensiv sein. Am Ende der Prüfung erstellt der Sonderprüfer einen detaillierten schriftlichen Bericht, in dem die Ergebnisse, Feststellungen und gegebenenfalls Empfehlungen dokumentiert werden. Die Kosten der Sonderprüfung trägt üblicherweise das geprüfte Unternehmen. 

Inhaltlich können Sonderprüfungen sehr unterschiedliche Themen abdecken. Beispiele sind die Prüfung von Sacheinlagen bei Unternehmensgründungen, die Überprüfung von Unternehmensverträgen, die Untersuchung von Korruptions- oder Betrugsfällen sowie Prüfungen nach speziellen gesetzlichen Vorgaben, etwa im Energie- oder Umweltrecht. Insgesamt stellen Sonderprüfungen ein wichtiges Instrument dar, um Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen in unternehmerische Prozesse zu gewährleisten. 

 

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