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Kapitalbeschaffung

Die Kapitalbeschaffung bezeichnet die Deckung des finanziellen Bedarfs von Unternehmen oder Privatpersonen durch die Aufnahme von Eigen- oder Fremdkapital. Sie ist ein zentrales Instrument der Finanzplanung und ermöglicht es, größere Vorhaben umzusetzen, Liquidität zu sichern oder bestehende Verbindlichkeiten zu optimieren. Insbesondere für Immobilienbesitzer stellt die Kapitalbeschaffung eine attraktive Möglichkeit dar, vorhandene Vermögenswerte sinnvoll zu nutzen. 

Bei privaten Immobilienbesitzern erfolgt die Kapitalbeschaffung häufig in Form eines Darlehens zur freien Verwendung. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine weitgehend oder vollständig abbezahlte Immobilie, die der Bank als Sicherheit dient. Diese Sicherheit wird durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch gewährleistet. Da das Kreditrisiko für das finanzierende Institut durch die Immobilie deutlich reduziert wird, profitieren Kreditnehmer oft von günstigen Zinssätzen, die sich an den Konditionen klassischer Baufinanzierungen orientieren. 

Ein wesentliches Merkmal dieser Form der Kapitalbeschaffung ist die fehlende Zweckbindung. Das aufgenommene Kapital kann frei verwendet werden, etwa für den Kauf einer Ferienimmobilie, umfangreiche Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die Umschuldung bestehender Kredite oder auch für private und unternehmerische Investitionen. Diese Flexibilität macht das Modell besonders attraktiv für Kreditnehmer, die finanzielle Spielräume schaffen möchten, ohne sich in ihrer Mittelverwendung einschränken zu müssen. 

Zu den zentralen Voraussetzungen zählen neben der Immobilie als Sicherheit ein regelmäßiges Einkommen sowie eine positive Haushaltsrechnung. Die Bank prüft, ob die monatlichen Raten dauerhaft tragbar sind. Dabei spielt das Alter des Kreditnehmers zwar eine Rolle, stellt jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium dar. Auch Rentner können eine Kapitalbeschaffung nutzen, sofern Einkommen und Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. 

Von einer Umkehrhypothek ist die Kapitalbeschaffung klar abzugrenzen. Während bei der Umkehrhypothek keine laufenden Raten gezahlt werden und die Rückzahlung erst bei Verkauf oder Vererbung der Immobilie erfolgt, handelt es sich bei der klassischen Kapitalbeschaffung um ein Darlehen mit regelmäßigen monatlichen Tilgungs- und Zinszahlungen. 

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Kapitalbeschaffung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eigenkapital umfasst beispielsweise private Einlagen oder einbehaltene Gewinne in Unternehmen. Fremdkapital hingegen wird über externe Geldgeber bereitgestellt, etwa durch Bankkredite, Darlehen oder Anleihen. Die hier beschriebene Immobilienbeleihung zählt eindeutig zum Fremdkapital. 

Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Beleihungsgrenze. In der Praxis finanzieren Banken meist nicht den vollen Verkehrswert einer Immobilie, sondern ziehen Sicherheitsabschläge ab. Dadurch soll ein möglicher Wertverlust abgesichert werden. Neben der Beleihung einer Immobilie existieren Finanzierungsmöglichkeiten, deren Eignung von der individuellen Situation, dem Finanzierungszweck und der Art des Vorhabens abhängt. Eine sorgfältige Beratung ist daher empfehlenswert, um die passende Form der Kapitalbeschaffung zu wählen. 

 

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