Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für Familien, wenn es um finanzielle Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag geht. Als Teil der Bundesagentur für Arbeit übernimmt sie die Festsetzung, Berechnung und Auszahlung dieser Leistungen und sorgt dafür, dass Familien verlässlich unterstützt werden. Ziel ist es, Eltern bei den Kosten für ihre Kinder zu entlasten und insbesondere Familien mit geringerem Einkommen zusätzlich zu fördern.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet – kann der Anspruch sogar bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Die Familienkasse prüft in jedem Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gerade bei volljährigen Kindern ist es wichtig, dass entsprechende Nachweise über Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten eingereicht werden.
Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst:
Für sie sind nicht die regulären Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig, sondern eigene Kindergeldkassen innerhalb des öffentlichen Dienstes. Für alle anderen Familien bleibt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit der wichtigste Ansprechpartner.
Zu den zentralen Leistungen zählt das Kindergeld. Dieses beträgt aktuell (Stand 2026) 250 Euro pro Kind und Monat. Die Auszahlung erfolgt monatlich und ist nach der Endziffer der Kindergeldnummer gestaffelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zahlungen über den Monat verteilt abgewickelt werden können. Neben dem Kindergeld gibt es außerdem den Kinderzuschlag. Dieser richtet sich an einkommensschwache Familien, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf, nicht aber vollständig für den Bedarf der Kinder ausreicht. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
Die Antragstellung auf Kindergeld erfolgt schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse. In den vergangenen Jahren wurde das Verfahren zunehmend digitalisiert. Seit 2024 gibt es zudem ein vereinfachtes Verfahren in Form eines sogenannten Begrüßungsschreibens. Eltern erhalten nach der Geburt eines Kindes automatisch Informationen und können dadurch den Antrag deutlich unkomplizierter stellen. Dennoch bleibt es wichtig, dass der Antrag aktiv eingereicht wird, da Kindergeld nicht automatisch ohne Antrag gezahlt wird.
Eine wesentliche Rolle spielen auch die Mitteilungspflichten der Eltern. Änderungen in den persönlichen oder familiären Verhältnissen müssen der Familienkasse unverzüglich gemeldet werden. Dazu zählt beispielsweise ein Wohnsitzwechsel, das Ende einer Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch ein volljähriges Kind. Werden solche Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann es zu Rückforderungen kommen.
Für verschiedene Lebenssituationen stellt die Familienkasse spezielle Formulare zur Verfügung. Dazu gehört etwa die „Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“ oder der sogenannte „Abzweigungsantrag“, mit dem das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden kann. Diese und weitere Vordrucke sind online abrufbar.
Insgesamt leistet die Familienkasse damit einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität von Familien in Deutschland und stellt sicher, dass staatliche Unterstützungsleistungen gezielt und rechtssicher ausgezahlt werden.





