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Fusion

Was bedeutet eine Fusion?
Eine Fusion beschreibt den Zusammenschluss zweier Unternehmen zu einer einzigen Einheit. Dabei kann entweder eine Gesellschaft die andere vollständig übernehmen, einschließlich aller Vermögenswerte, Verpflichtungen und Rechte, oder es entsteht ein gänzlich neues Unternehmen, in das beide Firmen übergehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Vorgang sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) festgelegt. 

Gründe für eine Fusion
Unternehmen fusionieren aus unterschiedlichen Gründen. Häufig steht die Optimierung von Ressourcen im Vordergrund, beispielsweise wenn zwei Produktionsbetriebe ihre Betriebskosten senken, Investitionen gemeinsam tragen und ihre Marktstellung ausbauen möchten. 

Formen des Zusammenschlusses 

  • Fusion durch Aufnahme:
    Eine bestehende Gesellschaft integriert eine andere vollständig. 
  • Fusion durch Neugründung:
    Zwei Unternehmen verschmelzen zu einer neu gegründeten Gesellschaft.
     

Wichtige Überlegungen
Eine Neugründung ist nicht immer erforderlich, da häufig das übernehmende Unternehmen weitergeführt wird. Dennoch kann in bestimmten Fällen die Wahl einer neuen Rechtsform, wie etwa einer Aktiengesellschaft (AG), vorteilhaft sein. Falls dies nicht sofort geschieht, besteht die Möglichkeit einer späteren Umwandlung. 

Die häufigste Methode: Fusion durch Aufnahme
Bei dieser Variante wird eine GmbH in eine andere eingegliedert, wodurch die übertragene Gesellschaft rechtlich nicht mehr existiert. Die bisherigen Gesellschafter erhalten im Gegenzug Anteile an der übernehmenden Firma. Diese Methode ist meist effizienter als eine Neugründung, da sie weniger bürokratischen Aufwand verursacht. 

Steuerliche Aspekte einer Fusion
Der Zusammenschluss kann steuerliche Folgen haben, darunter: 

  • Verlustvorträge der übernommenen Gesellschaft können möglicherweise nicht angerechnet werden. 
  • Stille Reserven bleiben entweder bestehen oder müssen aufgelöst werden. 
  • Eventuell fällt Grunderwerbsteuer an. 
  • Während eine rückwirkende Fusion für Ertragssteuern zulässig ist, gilt dies nicht für Umsatz- oder Grunderwerbsteuer. 

Ablauf einer Fusion 

  1. Analyse: Finanzielle und rechtliche Prüfung des Vorhabens. 
  2. Beschlussfassung: Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. 
  3. Umsetzung: Anmeldung im Handelsregister und Übertragung der Geschäftsanteile. 

Vorteile eines Zusammenschlusses 

  • Höhere Effizienz 
  • Kosteneinsparungen 
  • Bessere Nutzung gemeinsamer Ressourcen 
  • Stärkung der Marktstellung 

Herausforderungen 

  • Steuerliche und rechtliche Komplexität 
  • Anpassungsbedarf in der Organisation 
  • Verwaltungsaufwand 

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