Was ist eine Kapitalerhöhung?
Eine Kapitalerhöhung ist ein Verfahren zur Stärkung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft – typischerweise einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel ist es, neue finanzielle Mittel zu generieren – entweder durch die Ausgabe neuer Aktien oder durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter*innen. Das ermöglicht Unternehmen, größere Investitionen zu tätigen oder Wachstumsphasen zu finanzieren.
Chancen und Risiken
Kapitalerhöhungen bringen mehrere Vorteile mit sich: Sie erhöhen die Liquidität und Bonität, verbessern die Finanzierungsmöglichkeiten und eröffnen den Zugang zu neuen Investor*innen, die nicht nur Kapital, sondern oft auch Know-how einbringen.
Risiken bestehen jedoch in einer möglichen Verwässerung der Stimmrechte, steigender Mitbestimmung durch neue Anteilseignerinnen und in potenziellen Interessenskonflikten. Zudem ist das Verfahren mit Aufwand und Kosten verbunden – z. B. für Notarinnen oder Handelsregistereintragungen.
Kapitalerhöhung bei einer AG
Bei Aktiengesellschaften gibt es mehrere Formen der Kapitalerhöhung:
- Ordentliche Kapitalerhöhung:
Ausgabe neuer Aktien („junge Aktien“) mit Bezugsrechten für bestehende Aktionär*innen. - Bedingte Kapitalerhöhung:
Ausgabe neuer Aktien nur bei bestimmten Bedingungen (z. B. Mitarbeiterbeteiligung). - Genehmigte Kapitalerhöhung:
Die Hauptversammlung erlaubt dem Vorstand für bis zu fünf Jahre eine flexible Kapitalerhöhung um bis zu 50 %. - Nominelle Kapitalerhöhung:
Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital, ohne neuen Mittelzufluss.
Bei jeder Form ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit sowie eine notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister notwendig.
Kapitalerhöhung bei einer GmbH
Auch bei GmbHs kann das Kapital erhöht werden:
- Ordentliche Kapitalerhöhung:
Erhöhung des Stammkapitals durch neue Geld- oder Sacheinlagen, erfordert Dreiviertelmehrheit und Satzungsänderung. - Genehmigte Kapitalerhöhung:
Die Geschäftsführung darf im Voraus genehmigte Kapitalerhöhungen durchführen – besonders praktisch bei vielen Gesellschafter*innen. - Nominelle Kapitalerhöhung:
Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital, nur für bestehende Gesellschafter*innen.
Mischformen aus verschiedenen Arten sind möglich, wenn gesetzliche und vertragliche Regelungen eingehalten werden.
Ablauf einer Kapitalerhöhung
- Vorbereitung:
Shareholder überzeugen, Nutzen und Ziel erklären. - Einberufung der Versammlung:
Haupt- oder Gesellschafterversammlung einberufen. - Beschlussfassung:
Qualifizierte Mehrheit erforderlich (mind. zwei Drittel). - Notarielle Beglaubigung:
Rechtliche Sicherung des Beschlusses. - Handelsregistereintrag:
Rechtswirksamkeit erst durch Eintragung. - Ausgabe neuer Anteile:
Aktien (AG) oder Geschäftsanteile (GmbH) werden ausgegeben. - Abschluss:
Kapital wird eingezahlt, Kapitalerhöhung ist vollzogen.
Fazit
Kapitalerhöhungen sind ein wichtiges Mittel zur Unternehmensfinanzierung – vor allem für wachstumsorientierte Startups. Sie verbessern die Kapitalstruktur, erfordern aber gute Planung und professionelle Begleitung. Mit einer klaren Strategie und guter Vorbereitung kann eine Kapitalerhöhung zum Motor für zukünftiges Wachstum werden.