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Liquidation

Liquidation – was bedeutet das?
Liquidation (lat. „liquidare“ = verflüssigen) bezeichnet die Beendigung einer Gesellschaft, indem ihr gesamtes Vermögen verkauft, Schulden beglichen und das restliche Geld an die Gesellschafter verteilt wird. Ziel ist die vollständige Auflösung der Firma.

Ablauf der Liquidation
Die Liquidation beginnt, wenn eine Gesellschaft aufgelöst wird – z. B. durch Beschluss der Gesellschafter. Die Firma existiert dann nur noch zum Zweck der Abwicklung. Erst danach erfolgt die Löschung im Handelsregister. Wichtig: Die Liquidation findet nur statt, wenn das Unternehmen nicht insolvent ist. Bei Insolvenz gelten spezielle Regeln der Insolvenzordnung.

Die Rolle der Liquidatoren
Die Abwicklung übernimmt meist die Geschäftsführung oder eigens ernannte Liquidatoren. Sie werden ins Handelsregister eingetragen und vertreten die Gesellschaft rechtlich. Ihre Aufgabe ist es, so viel Geld wie möglich zu erwirtschaften – im Interesse der Gläubiger und Gesellschafter. 

Dazu müssen: 

  • laufende Geschäfte beendet, 
  • Forderungen eingezogen, 
  • Vermögenswerte verkauft 
  • und Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert werden (Gläubigeraufruf). 

Ab diesem Zeitpunkt beginnt das sogenannte Sperrjahr. Innerhalb dieses Jahres darf kein Geld an Gesellschafter ausgezahlt werden – erst wenn alle Schulden beglichen sind. 

Firmenzusatz während der Liquidation
Während dieser Phase trägt die Firma den Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. A.“ (in Abwicklung). So erkennt man, dass sich die Gesellschaft in Auflösung befindet.

Ende der Liquidation und Löschung
Nach Abschluss aller Geschäfte, Verteilung des Liquidationserlöses (Geld nach Abzug der Kosten) und Erstellung der Schlussrechnung wird die Beendigung beim Registergericht angemeldet. Liegt kein Restvermögen mehr vor und sind alle Pflichten erfüllt (z. B. gegenüber dem Finanzamt), wird die Firma offiziell gelöscht.

Mit dieser Löschung endet die rechtliche Existenz der Kapitalgesellschaft. Sie kann keine Verträge mehr abschließen oder verklagt werden – es sei denn, es taucht später noch unbekanntes Vermögen auf. Dann erfolgt eine Nachtragsliquidation.

Besonderheiten bei Personengesellschaften
Bei OHG oder KG gelten teilweise andere Regeln. Diese Gesellschaften enden mit der „Vollbeendigung“ – also wenn kein Vermögen mehr da ist und alle Ansprüche geklärt sind. Die Löschung im Handelsregister ist hier nur noch eine Formalität.

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