Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine sogenannte Real- oder Objektsteuer, die sich auf den Gewinn eines Unternehmens bezieht. Sie zählt zu den Gemeindesteuern und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Gemeinden dar. Im Gegensatz zu Personensteuern, wie der Einkommensteuer, knüpft die Gewerbesteuer nicht an die persönliche Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person an, sondern an den objektiven Ertrag eines Gewerbebetriebs. Ziel dieser Steuer ist es, Unternehmen an der Finanzierung der kommunalen Aufgaben zu beteiligen, da sie in besonderem Maße von der kommunalen Infrastruktur profitieren.
Grundsätzlich sind alle stehenden Gewerbebetriebe in Deutschland gewerbesteuerpflichtig. Dazu zählen unter anderem Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG, aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche Tätigkeiten, beispielsweise von Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten, unterliegen hingegen nicht der Gewerbesteuer, da sie steuerrechtlich nicht als Gewerbebetriebe gelten. Auch die Land- und Forstwirtschaft ist von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der sogenannte Gewerbeertrag. Dieser ergibt sich grundsätzlich aus dem Gewinn des Unternehmens, der nach den Vorschriften des Einkommen- oder Körperschaftsteuerrechts ermittelt wird. Anschließend wird dieser Gewinn um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst. Hinzurechnungen betreffen beispielsweise einen Teil der Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen oder Mieten, während Kürzungen unter anderem für bestimmte Grundstückserträge vorgesehen sind. Durch diese Anpassungen soll der objektive Ertrag des Gewerbebetriebs möglichst realistisch abgebildet werden.
Auf den ermittelten Gewerbeertrag wird zunächst ein Freibetrag angewendet. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beträgt dieser Freibetrag 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag erhalten. Der verbleibende Betrag wird mit der sogenannten Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der jedoch noch nicht die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer darstellt.
Die endgültige Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich erst durch die Anwendung des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde. Jede Gemeinde legt diesen Hebesatz selbst fest, wodurch es zu teils erheblichen Unterschieden in der Gewerbesteuerbelastung zwischen verschiedenen Standorten kommt. Während kleinere Gemeinden oft niedrigere Hebesätze anbieten, um Unternehmen anzulocken, verlangen Großstädte in der Regel höhere Sätze. Diese kommunale Gestaltungsmöglichkeit macht die Gewerbesteuer zu einem wichtigen Instrument der Standortpolitik.
Die Gewerbesteuer ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker bemängeln insbesondere ihre Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen, wodurch die Einnahmen der Gemeinden stark schwanken können. Zudem wird die zusätzliche Steuerbelastung für Unternehmen als Wettbewerbsnachteil angesehen. Befürworter hingegen betonen die Bedeutung der Gewerbesteuer für die finanzielle Eigenständigkeit der Kommunen. Insgesamt bleibt die Gewerbesteuer ein zentrales Element des deutschen Steuersystems und spielt sowohl für Unternehmen als auch für Gemeinden eine bedeutende Rolle.





