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Gesellschaftsformen

Gesellschaftsformen bezeichnen unterschiedliche Arten, wie Menschen oder Unternehmen organisiert sind. Der Begriff wird dabei sowohl im Wirtschaftsrecht als auch in der Soziologie verwendet, allerdings mit unterschiedlicher Bedeutung. Während es im Wirtschaftsrecht um rechtliche Strukturen von Unternehmen geht, beschreiben Gesellschaftsformen in der Soziologie historische und soziale Organisationsweisen ganzer Gesellschaften.

Im Wirtschaftsrecht versteht man unter Gesellschaftsformen – auch Rechtsformen genannt – die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen tätig sind. Sie regeln unter anderem Fragen der Haftung, der Kapitalausstattung, der Organisation und der Verantwortung der Beteiligten. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie sonstigen Gesellschaftsformen.

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Eine einzelne natürliche Person betreibt das Unternehmen allein und trifft alle Entscheidungen selbst. Der große Vorteil liegt in der einfachen Gründung und vollständigen Entscheidungsfreiheit. Allerdings haftet der Unternehmer unbeschränkt, das heißt auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Typische Beispiele sind Freiberufler oder eingetragene Kaufleute (e. K.). 

Personengesellschaften entstehen durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Die einfachste Form ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gemeinsam. Ähnlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die jedoch speziell für Handelsgewerbe gedacht ist. Auch hier tragen alle Gesellschafter eine unbeschränkte Haftung. Eine Sonderform stellt die Kommanditgesellschaft (KG) dar. Sie unterscheidet zwischen voll haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und beschränkt haftenden Kapitalgebern (Kommanditisten). Eine weitere Variante ist die GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH die Rolle des voll haftenden Gesellschafters übernimmt, wodurch das Haftungsrisiko reduziert wird. Für Angehörige freier Berufe gibt es zudem die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die in bestimmten Fällen eine Haftungsbeschränkung ermöglicht.

Kapitalgesellschaften zeichnen sich vor allem durch die Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter aus. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, haftet jedoch ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine Sonderform ist die Unternehmergesellschaft (UG), auch „Mini-GmbH“ genannt, die bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Die Aktiengesellschaft (AG) ist vor allem für größere Unternehmen geeignet, da ihr Kapital in Aktien aufgeteilt ist und sie umfangreichere Organisationsstrukturen besitzt.

Zu den sonstigen Gesellschaftsformen zählen unter anderem die Genossenschaft, die primär der Förderung ihrer Mitglieder dient, sowie die Stiftung, bei der ein Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet ist.

In der Soziologie hingegen beschreiben Gesellschaftsformen – auch Gesellschaftsformationen genannt – historische Entwicklungsstufen von Gesellschaften. Dazu zählen etwa die Sklavenhaltergesellschaft, die feudale Gesellschaft oder der Kapitalismus, die sich durch unterschiedliche Macht-, Eigentums- und Produktionsverhältnisse auszeichnen. 

Die Wahl der passenden Gesellschafts- bzw. Rechtsform hängt stets von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der gewünschten Haftung, dem benötigten Kapital, der Anzahl der Beteiligten und dem Umfang der geplanten Tätigkeit. 

 

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