Ein Vollstreckungsverfahren ist ein staatlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung von rechtlich festgestellten Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Schuldner seiner Verpflichtung – etwa der Zahlung einer Geldsumme oder der Erfüllung einer bestimmten Leistung – nicht freiwillig nachkommt. Der Staat stellt dem Gläubiger hierfür Zwangsmittel zur Verfügung, um die Durchsetzung des Anspruchs zu ermöglichen. Je nach Rechtsgebiet unterscheidet man zwischen der zivilrechtlichen Vollstreckung, der Strafvollstreckung und der Verwaltungsvollstreckung.
Die zivilrechtliche Vollstreckung, auch Zwangsvollstreckung genannt, ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Sie dient vor allem der Beitreibung privatrechtlicher Forderungen, beispielsweise aus Kaufverträgen, Mietverhältnissen oder Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels. Dabei handelt es sich etwa um ein rechtskräftiges Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Vergleich. Zusätzlich muss der Titel mit einer Vollstreckungsklausel versehen und dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt worden sein. Erst dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.
Im Rahmen der zivilrechtlichen Vollstreckung stehen dem Gläubiger verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Bei beweglichem Vermögen können beispielsweise Lohn- und Kontopfändungen durchgeführt oder körperliche Gegenstände des Schuldners gepfändet werden. Auch Forderungen gegenüber Dritten, etwa Arbeitgebern oder Banken, können gepfändet werden. Bei unbeweglichem Vermögen, insbesondere Grundstücken oder Immobilien, kommen Maßnahmen wie die Eintragung einer Zwangshypothek, die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung in Betracht. Darüber hinaus kann der Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet werden, in der er seine finanziellen Verhältnisse offenlegt. Diese Auskunft soll dem Gläubiger einen Überblick über mögliche weitere Vollstreckungsansätze verschaffen.
Davon zu unterscheiden ist die Strafvollstreckung, die dem Strafrecht zuzuordnen ist und von der Staatsanwaltschaft durchgeführt wird. Ziel der Strafvollstreckung ist nicht die Durchsetzung privater Ansprüche, sondern der Vollzug staatlich verhängter Strafen. Dazu zählen insbesondere Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Bei Geldstrafen überwacht die Staatsanwaltschaft die Zahlung, kann Ratenzahlungen bewilligen oder – wenn die Zahlung ausbleibt – eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Freiheitsstrafen werden durch Ladung zum Strafantritt, Vorführung oder gegebenenfalls durch den Erlass eines Haftbefehls vollstreckt. Weitere Aufgaben der Strafvollstreckung sind die Einziehung von Tatbeute sowie die Vernichtung oder Verwertung von Beweismitteln.
Die Verwaltungsvollstreckung schließlich betrifft öffentlich-rechtliche Forderungen, insbesondere im Steuerrecht. Ihre rechtliche Grundlage findet sie in der Abgabenordnung (AO). Gläubiger ist hier regelmäßig der Staat, etwa bei Steuerschulden, Gebühren oder Bußgeldern. Die zuständigen Behörden können eigenständig Vollstreckungsmaßnahmen anordnen, ohne zuvor ein gerichtliches Urteil einholen zu müssen. Typisch sind Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder die Pfändung beweglicher Sachen. Die Verwaltungsvollstreckung zeichnet sich dadurch aus, dass sie meist schneller und unmittelbarer erfolgt als die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vollstreckungsverfahren ein zentrales Instrument zur Durchsetzung von Recht und Ordnung darstellen. Sie gewährleisten, dass rechtlich festgestellte Ansprüche nicht wirkungslos bleiben, sondern notfalls mit staatlichem Zwang realisiert werden können.





