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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Organ einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland. Er setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen. Seine wichtigste Aufgabe ist die Überwachung des Vorstands, also derjenigen, die das Unternehmen im Tagesgeschäft leiten.

Zu den konkreten Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es, den Jahresabschluss des Unternehmens zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen – außer die Hauptversammlung übernimmt diese Entscheidung. Außerdem ist der Aufsichtsrat dafür zuständig, die Mitglieder des Vorstands zu ernennen oder abzuberufen. Er schließt auch die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern ab, also die Verträge, in denen die Arbeitsbedingungen geregelt sind.

In bestimmten Fällen darf der Aufsichtsrat festlegen, dass der Vorstand wichtige Entscheidungen nur mit seiner Zustimmung treffen darf. Allerdings darf der Aufsichtsrat nicht selbst das operative Geschäft führen – das bleibt allein die Aufgabe des Vorstands.

Früher war der Aufsichtsrat vor allem ein Kontrollorgan, das den Vorstand überwachte. Heute ist seine Rolle deutlich aktiver: Der Aufsichtsrat wirkt immer stärker bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie mit. Das heißt, er begleitet die langfristige Ausrichtung des Unternehmens und bringt dabei eigene Ideen und Erfahrungen ein.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden überwiegend von der Hauptversammlung gewählt. In einigen Fällen sieht jedoch die Satzung der AG oder spezielle Gesetze wie das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz vor, dass auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen. Das nennt man Mitbestimmung, und sie sorgt dafür, dass auch die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen berücksichtigt werden.

Ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied kann auch wieder abgewählt werden. Dafür braucht es jedoch eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.

Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds ist begrenzt: Sie endet spätestens mit der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entschieden wird. Dabei zählt das erste Jahr nicht mit.

Der Aufsichtsrat trägt also eine wichtige Verantwortung: Er sorgt für Kontrolle, bringt strategische Impulse ein und stellt sicher, dass das Unternehmen im Sinne aller Beteiligten geführt wird.

 

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