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Erbquote

Die Erbquote beschreibt, wie groß der Anteil ist, den eine Person aus einer Erbschaft erhält. Wenn jemand stirbt und sein Vermögen – also der Nachlass – an mehrere Personen vererbt wird, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft nennt man Miterben.

Wie wird die Erbquote bestimmt?
Die Höhe der Erbquote hängt davon ab, wie die Erbschaft geregelt wurde: 

  • Durch die gesetzliche Erbfolge:
    Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Regelung. Dabei wird das Erbe nach festen Regeln unter den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt – zum Beispiel an Ehepartner, Kinder oder Eltern.
  • Durch ein Testament:
    Hat der Verstorbene ein Testament verfasst, kann darin genau geregelt sein, wer welchen Anteil bekommt. Auch Personen außerhalb der Familie können so bedacht werden.

In beiden Fällen ergibt sich für jede erbberechtigte Person ein bestimmter Anteil – also eine Erbquote –, zum Beispiel ½, ¼ oder 1/8. 

Was bedeutet Miterbe in einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, werden sie zur Erbengemeinschaft. Jeder von ihnen ist dann ein Miterbe. Die Erbquote sagt aber nur, wie groß der Anteil der Person am gesamten Erbe ist – nicht, welche konkreten Dinge (z. B. ein bestimmtes Grundstück oder Auto) dieser Person zustehen.

Wichtig zu verstehen:
Alle Nachlassgegenstände gehören den Miterben gemeinschaftlich. Das bedeutet: Kein Miterbe ist alleiniger Eigentümer eines bestimmten Erbstücks – alle sind gemeinsam Eigentümer.

Die Gesamthandsgemeinschaft: Warum keiner allein entscheiden kann
Die Erbengemeinschaft bildet eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das ist ein juristischer Begriff und bedeutet: Die Miterben können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Niemand darf alleine etwas verkaufen, verschenken oder anderweitig darüber entscheiden – auch nicht über seinen eigenen Anteil an einem konkreten Gegenstand.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Stellen wir uns vor, vier Geschwister erben gemeinsam von ihrem Vater. Jeder bekommt laut Testament eine Erbquote von ¼. Der Nachlass besteht aus vier Grundstücken.

Nun könnte man meinen, dass jeder einfach ein Grundstück bekommt. Doch so funktioniert es nicht. Stattdessen gehören alle Grundstücke der gesamten Erbengemeinschaft. Die Miterben können nur gemeinsam entscheiden, wie mit den Grundstücken umgegangen wird – zum Beispiel ob sie verkauft, vermietet oder untereinander aufgeteilt werden.

Fazit
Die Erbquote gibt an, wie groß der Anteil eines Erben an einer Erbschaft ist – aber nicht, welche konkreten Dinge ihm zustehen. Alles gehört zunächst der gesamten Erbengemeinschaft, und Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden. Deshalb ist es oft sinnvoll, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Konflikte unter den Miterben zu vermeiden und die Abwicklung des Erbes reibungslos zu gestalten.

 

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