Was ist ein Erbschaftskauf?
Ein Erbschaftskauf bedeutet, dass eine Person ihr geerbtes Vermögen oder ihren Anteil daran an jemand anderen verkauft. Das kann sinnvoll sein, wenn man z. B. Teil einer Erbengemeinschaft ist und sich nicht mit den anderen Erben auseinandersetzen möchte.
Rechtliche Grundlagen
Laut § 2371 BGB darf ein Erbe seine Erbschaft verkaufen. Dabei handelt es sich um den Verkauf eines Rechts, nicht wie bei einem normalen Kaufvertrag um einen Gegenstand. Rechtsgrundlagen sind die §§ 2033, 2371 ff. BGB.
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet und dem Nachlassgericht gemeldet werden (§ 2384 BGB). Das schützt den Erben vor übereilten Entscheidungen.
Was genau wird verkauft?
- Bei einem Alleinerben wird die komplette Erbschaft verkauft.
- Bei einer Erbengemeinschaft nur der eigene Erbteil.
Wichtig: Der Verkäufer bleibt trotzdem rechtlich Erbe – er verkauft nur seinen Anspruch, nicht die Erbenstellung selbst.
Die Erbschaft wird „wie sie ist“ verkauft – also inklusive möglicher Schulden oder zukünftiger Veränderungen, etwa dem Wegfall eines Vermächtnisses.
Pflichten der Beteiligten
Der Verkäufer verpflichtet sich, seinen Erbteil zu übertragen (§ 2033 BGB). Er darf aber nicht einzelne Gegenstände verkaufen, die der Gemeinschaft gehören. Der Käufer zahlt den vereinbarten Preis und übernimmt die rechtliche Position in der Erbengemeinschaft – mit allen Rechten und Pflichten.
Diese Pflichten (z. B. Haftung für Nachlassschulden) können im Vertrag auch ausgeschlossen oder begrenzt werden.
Haftung und Risiken
Die Haftung des Verkäufers ist eingeschränkt:
- Nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln haftet er.
- Bei Rechtsmängeln haftet er dafür, dass:
- er rechtmäßiger Erbe ist
- keine Nacherben, Testamentsvollstrecker oder Pflichtteilslasten existieren
Der Käufer hat kein Recht auf einen Erbschein auf seinen Namen (§ 2353 BGB). Nur der rechtliche Erbe kann diesen bekommen. Der Erbschein kann aber auf den Verkäufer ausgestellt werden.
Vorkaufsrecht und Preis
Andere Miterben haben ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten. So soll verhindert werden, dass Außenstehende in die Erbengemeinschaft kommen.
Ein Erbschaftskauf ist oft mit Risiken verbunden:
- der tatsächliche Wert der Erbschaft ist unklar
- mögliche Nachlassverbindlichkeiten
- Konflikte mit Miterben
Deshalb zahlen Käufer meist nur einen niedrigen Preis, was es schwer macht, einen Käufer zu finden.
Unterschied zum Erbverzicht
Ein Erbverzicht erfolgt meist zu Lebzeiten des Erblassers und innerhalb der Familie. Dabei wird das Erbe gegen Geld aufgegeben – aber nicht verkauft, sondern abgetreten.

