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Kapitalerträge

Kapitalerträge sind Gewinne, die aus verschiedenen Formen der Geldanlage entstehen. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. In Deutschland unterliegen diese Erträge grundsätzlich einer pauschalen Besteuerung durch die sogenannte Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der erzielten Kapitalerträge. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer erhoben. Falls eine Kirchensteuerpflicht besteht, wird außerdem Kirchensteuer fällig. Insgesamt ergibt sich daraus eine effektive steuerliche Belastung, die je nach Kirchensteuer zwischen etwa 26 % und 28 % liegen kann. 

Zu den wichtigsten Arten von Kapitalerträgen gehören zunächst Zinsen. Diese entstehen beispielsweise durch Geldanlagen wie Tagesgeld- oder Festgeldkonten, bei denen Anleger ihr Geld einer Bank zur Verfügung stellen und dafür eine Verzinsung erhalten. Eine weitere Form ist Dividenden. Dabei handelt es sich um Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre. Wenn ein Unternehmen erfolgreich wirtschaftet und Gewinne erzielt, kann ein Teil dieser Gewinne an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Eine dritte wichtige Kategorie sind realisierte Kursgewinne. Diese entstehen, wenn Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder Anleihen zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie ursprünglich gekauft wurden. Der Gewinn, der sich aus dieser Differenz ergibt, zählt ebenfalls zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen. 

Um Anleger steuerlich zu entlasten, gibt es in Deutschland den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr für alleinstehende Personen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht wurde. Mit diesem Auftrag teilt der Anleger seiner Bank mit, dass die Kapitalerträge bis zum entsprechenden Freibetrag nicht besteuert werden sollen. Ohne einen solchen Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch die Abgeltungsteuer ein, selbst wenn der persönliche Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. 

Ein wichtiger Vorteil des deutschen Systems besteht darin, dass inländische Banken die Steuer auf Kapitalerträge in der Regel direkt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Für viele Anleger ist damit die steuerliche Behandlung bereits abgeschlossen, weshalb sie ihre Kapitalerträge nicht zwingend in der Einkommensteuererklärung angeben müssen. Die Steuer gilt in diesen Fällen als „abgegolten“, daher auch der Name Abgeltungsteuer. 

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Angabe in der Steuererklärung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Dies geschieht über die sogenannte Anlage KAP. Beispielsweise müssen Kapitalerträge aus ausländischen Depots häufig selbst in der Steuererklärung angegeben werden, da dort meist kein automatischer Steuerabzug erfolgt. Außerdem kann eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden. Dabei prüft das Finanzamt, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Ist dies der Fall, werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz besteuert, wodurch sich eine Steuerersparnis ergeben kann. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verlustverrechnung. Wenn Anleger bei bestimmten Wertpapiergeschäften Verluste erleiden, können diese mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dadurch reduziert sich die steuerliche Belastung, da nur der tatsächlich verbleibende Gewinn besteuert wird. Insgesamt stellt das System der Abgeltungsteuer somit eine einfache und transparente Methode dar, Kapitalerträge in Deutschland zu besteuern. 

 

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