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Rechtsberatung

Rechtsberatung ist eine qualifizierte, anwaltliche Dienstleistung, die der rechtlichen Bewertung eines konkreten Lebenssachverhalts dient. Ziel der Rechtsberatung ist es, rechtliche Fragen einzuordnen, Risiken aufzuzeigen und konkrete Handlungsoptionen zu entwickeln. Sie hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, ihre Rechte zu verstehen, durchzusetzen oder bestehende Pflichten korrekt zu erfüllen. In Deutschland ist die Rechtsberatung gesetzlich geregelt und unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das dem Schutz der Rechtsuchenden dient und sicherstellen soll, dass rechtliche Beratung nur von fachlich geeigneten Personen erbracht wird. 

Im Kern bedeutet Rechtsberatung die juristische Prüfung eines individuellen Falls anhand der geltenden Gesetze, der Rechtsprechung und der rechtlichen Praxis. Ein Jurist, in der Regel ein Rechtsanwalt, analysiert den Sachverhalt, ordnet ihn rechtlich ein und erläutert die möglichen rechtlichen Konsequenzen. Auf dieser Grundlage werden konkrete Empfehlungen ausgesprochen, wie weiter vorzugehen ist. Das Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und Fehlentscheidungen zu vermeiden, die zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen könnten. 

Die primären Anbieter von Rechtsberatung sind zugelassene Rechtsanwälte. Sie sind umfassend ausgebildet und dürfen Mandanten in allen Rechtsgebieten beraten und vertreten. Daneben gibt es weitere Berufsgruppen, die eingeschränkt Rechtsberatung anbieten dürfen. Dazu zählen unter anderem Steuerberater, Notare oder auch spezialisierte Berater wie Architekten oder Ingenieure, sofern die rechtliche Beratung im engen Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit steht. Diese sogenannten Nebenleistungen sind jedoch klar begrenzt. Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist grundsätzlich stark reglementiert, um Verbraucher vor unqualifizierter oder fehlerhafter Beratung zu schützen. 

Ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit ist die sogenannte Erstberatung. Für Verbraucher ist diese gesetzlich gedeckelt und darf maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten, sofern keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird. Die Erstberatung dient dazu, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu erhalten, Erfolgsaussichten einzuschätzen und das weitere Vorgehen zu planen. Ein weiterer zentraler Aspekt der Rechtsberatung ist die Vertraulichkeit. Alles, was im Rahmen der Beratung besprochen wird, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht und darf ohne Zustimmung des Mandanten nicht weitergegeben werden. 

Besonders bei komplexen oder sensiblen Rechtsfragen, etwa im Familien-, Straf-, Arbeits- oder Immobilienrecht, ist die Spezialisierung des Anwalts von großer Bedeutung. Fachanwälte verfügen über vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrung in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet, was die Qualität der Beratung erheblich steigern kann. 

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Beratungshilfe übernimmt die Kosten für eine außergerichtliche Rechtsberatung und wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht gewährt. Für gerichtliche Verfahren kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden, sofern der Fall hinreichende Erfolgsaussichten hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Zugang zum Recht nicht vom Einkommen abhängt. 

 

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