So regeln Sie Ihre Unternehmensnachfolge richtig
Viele Unternehmer vergessen bei der Nachfolgeplanung, wie wichtig ein Unternehmertestament ist. Es sichert nicht nur die Zukunft des Unternehmens, sondern schützt auch die Familie vor Streit und finanziellen Problemen. Wer frühzeitig plant, sorgt für Klarheit und bewahrt sein Lebenswerk.
Warum ein Unternehmertestament?
Ein normales Testament reicht für Unternehmer oft nicht aus. Das Unternehmertestament regelt speziell, was mit dem Unternehmen nach dem Tod geschieht. Es ermöglicht dem Unternehmer, gezielt eine Person oder mehrere Erben als Nachfolger einzusetzen – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Das verhindert, dass das Unternehmen zerschlagen oder verkauft werden muss, nur um den Nachlass aufzuteilen.
Ein solches Testament bringt auch zu Lebzeiten Sicherheit. Unternehmer wissen, dass ihr Betrieb nach ihrem Tod nicht im Chaos versinkt, sondern nach ihren Vorstellungen weitergeführt wird. Das schafft Frieden – in der Familie und im Unternehmen.
Problematische gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das kann jedoch problematisch sein, denn es berücksichtigt nicht, ob Erben das nötige Wissen oder Interesse haben, ein Unternehmen weiterzuführen. Das kann zu Konflikten führen oder sogar zur Auflösung des Betriebs. Besonders in Familien kann das schnell zum Streit führen.
Ein Unternehmertestament beugt dem vor. Der Unternehmer legt zu Lebzeiten fest, wer das Unternehmen übernimmt und unter welchen Bedingungen.
Testamentsvollstrecker einsetzen
Bei komplexen Nachfolgen – etwa wenn mehrere Erben vorhanden sind – empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Diese Person sorgt dafür, dass der Wille des Verstorbenen genau umgesetzt wird. Das hilft, Streit zu vermeiden und beschleunigt die Abwicklung.
Der Testamentsvollstrecker kümmert sich unter anderem um:
- Zahlung von Schulden
- Steuerpflichten
- Umsetzung der Anordnungen im Testament
Wichtig: Der Testamentsvollstrecker muss im Testament namentlich genannt und mit der nötigen Verfügungsmacht ausgestattet werden.
Internationaler Bezug
Wenn der Unternehmer im Ausland lebt oder das Unternehmen dort aktiv ist, wird oft nicht deutsches, sondern ausländisches Erbrecht angewandt. In diesem Fall kann es zu Überraschungen kommen. Um das zu vermeiden, sollte der Unternehmer im Testament die Anwendung deutschen Erbrechts ausdrücklich festlegen (Rechtswahl).
Unternehmensform beachten
Je nach Rechtsform gelten besondere Regeln:
- Gesellschaftervertrag:
Bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern muss der Nachfolger im Testament und im Vertrag berücksichtigt werden. - Personengesellschaften:
Hier muss ausdrücklich geregelt werden, dass das Unternehmen beim Tod eines Gesellschafters fortbesteht. - Kapitalgesellschaften:
Beteiligungen sind grundsätzlich vererbbar. Der Nachfolger kann direkt im Testament bestimmt werden.
Formvorgaben und rechtliche Beratung
Ein Unternehmertestament muss – wie jedes Testament – schriftlich und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss der Unternehmer testierfähig sein. Da die Regelungen komplex sein können, sollte ein Rechtsanwalt das Testament prüfen – vor allem, wenn Gesellschafterverträge existieren oder internationale Aspekte eine Rolle spielen.